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Experten-Antwort

Berechnung von VEMR 50 gdr Schwerbehinderung in Altersrente

von Peter -04.04.2016 | 08:24
1400 Ansichten
5 Antworten
Bin Jahrgang 53 -Finde bei der DRV keine Tabelle für die Berechnung Umwandlung Volle EMR bei 60 gbr. Schwer Behinderung in Altersrente 35 Jahre sind Erfüllt- Kein Vertrauensschutz -seit VEMR. keine weitere Einkünfte Tabellen Spiegeln nur wieder ab wann Regelaltersrente sowie frühestmöglicher Altersrente mit gbr. und 10.8 % Abzug Wie sieht es bei zusätzlicher Voller EMR und Umwandelung in Altersrente aus ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.04.2016 | 11:39

Hallo Peter,

frühester Rentenbeginn (Abschlag 10,8 Prozent) wäre für Ihren Jahrgang (1953) mit 60 J. + 7 Monaten.

4 Antworten

=//=am 04.04.2016 | 10:28
Im Rentenbeginnrechner der DRV steht sehr wohl der früheste Rentenbeginn für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Natürlich nicht als "Umwandlung einer EM-Rente in diese AR". Geben Sie Ihr Geburtsdatum ein und Sie erhalten die Information. Da in der bisherigen EM-Rente bereits ein Abschlag enthalten ist, wird dieser auch bei der Altersrente für die bisher der EM-Rente zugrundeliegenden Entgeltpunkte berücksichtigt. Auf Deutsch: Eine Altersrente wird in den überwiegenden Fällen in der gleichen Höhe wie die EM-Rente gezahlt, zumal keine weiteren Zeiten hinzukommen.
****am 04.04.2016 | 10:30
Hallo Peter - fordern sie einfach bei dem RV-Träger, der ihre EM Rente zahlt eine Rentenauskunft für AR für Schwerbehinderte zum frühstmöglichen Rentenbeginn an und fügen die Kopie des SB Ausweis bei. Tabellen gibt es dafür nicht.
Peter -am 05.04.2016 | 07:53
für was nochmal (10,8% Abschlag)sind ja schon bei EMR abgezogen worden !!!!? Da keine weiteren Rentenrelevanten Zeiten hinzugekommen sind ! kann das ja nicht sein? Nochmal mit dem verweis auf meine Fragestellung-kann ich jetzt schon ohne weitere Abzüge hinnehmen zu müssen mit Antragstellung in Altersrente gehen ?!
MWXZam 05.04.2016 | 09:23
Hallo Peter, sie können die Erwerbsminderungsrente umwandeln lassen in Altersrente f.Schwerbehinderte Der Rentenabschlag von 10,8 % wurde bereits bei der Erwerbsminderungsrente abgezogen. Kopie des Schwerbehindertenausweises mit dem Antrag an die RV senden. Alles Gute
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