Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Berechnung von Witwenrente bei der DRV und VBL

von Klaus Fecker09.01.2013 | 15:29
4003 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich beziehe eine DRV-Rente in Höhe von € 970,00 und eine VBL-Rente in Höhe von € 875, 00. Meine Frau bekommt eine Rente in Höhe von €1.400,00. Wie hoch fallen im Falle meines Todes die meiner Frau zustehenden Witwenrenten aus ? Die Voraussetzungen für die große Witwenrente sind gegeben. Ich bedaanke mich im voraus für Ihre Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für die ersten 3 Monate nach dem Todesmonat wird die Hinterbliebenenrente in der gleichen Höhe geleistet wie die bisherige Versichertenrente, es sei denn, bei dieser Rente wurde ggf. eine Unfallrente angerechnet.

Vorausgesetzt, dass Sie und Ihre Frau vor dem 01.01.2002 geheiratet haben, beträgt die Witwenrente ab dem 4. Monat nach dem Monat des Todes 60 Prozent Ihrer Versichertenrente. Haben Sie nach dem 31.12.2001 geheiratet, beträgt die Rente nur 55 Prozent der Versichertenrente.

Darüber hinaus ist ab dem 4. Monat nach dem Tod in der Regel ein Teil des eigenen Einkommens des überlebenden Ehegatten auf die Witwenrente anzurechnen, soweit es einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Dieser beträgt zur Zeit in den alten Bundesländern 741,05 Euro und in den neuen Bundesländern 657,89 Euro.

Sofern Sie vor dem 01.01.2002 geheiratet haben und in den alten Bundesländern wohnen, würde die Rente zur Zeit ca. folgende Höhe haben:

60 Prozent von 970,00 Euro = 582,00 Euro.

Eigene Versichertenrente = 1400,00 Euro abzüglich Freibetrag 742,11 Euro = 657,89 Euro. Von diesem Betrag 40 Prozent = 296,84 Euro. Die Witwenrente würde damit ab dem 4. Monat 285,16 Euro betragen (582,00 Euro abzüglich 296,84 Euro). Diese Angaben sind ohne Rücksicht auf Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung ermittelt, da Sie nicht mitgeteilt haben, ob es sich bei den angegebenen Beträgen um die Brutto- oder die Nettorente handelt. Der tatsächliche Rentenbetrag kann daher etwas höher oder auch etwas niedriger sein.

Hinsichtlich der Rente von der VBL können von mir keine Angaben gemacht werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026