Hallo Tina,
Sie sollten sich von dieser Aussage nicht irritieren lassen. Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Witwenrente gestellt haben. Warten Sie einfach den Bescheid über die Witwenrente ab. Dort sehen Sie dann auch, welche Einkünfte tatsächlich (und in welcher Höhe) bei der Einkommensanrechnung Ihrer Witwenrente berücksichtigt wurden.
Wenn Sie neben Ihrem Bruttogehalt noch andere Einnahmen haben (Mieteinkünfte, Renten...) wird Ihr Einkommen jeweils pauschal auf einen Nettobetrag berechnet, die Freibeträge abgezogen und dann von dem Rest 40% von der eigentlich ausgerechneten Witwenrente abgezogen.
Mit welchem Mitarbeiter der Rentenversicherung haben Sie eigentlich geredet? Oder war es doch nur jemand im Rathaus oder Ihr Nachbar?
Es war direkt ein Mitarbeiter der deutschen Rentenversicherung, der mir das gesagt hat am Telefon. Den Antrag auf Witwenrente hab ich gestellt. Auch bei einen Mitarbeiter der dt. Rentenversicherung.
Dann ist doch alles gut.
Warten Sie einfach den Bescheid ab, dann wissen Sie es.
Irgendwelche mündlichen Aussagen, egal von wem, sind völlig irrelevant.
Einige Fragen hier im Forum sind so etwas von überflüssig, genau wie diese zum Ergebnis eines Rentenantrages. Es gibt einen Bescheid, da muss man doch vorher nicht auf unverbindliche Antworten in einem anonymen Forum bauen.
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