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Berechnung Witwenrwntw

von Jürgen31.10.2008 | 18:06
1348 Ansichten
8 Antworten
Ich habe versucht im Forum eine konkrete Aussage zu finden. Da mir das nicht möglich war nun meine Frage. Ich erhalte 900 € Rente und meine Frau 1000 €. Wie hoch werden im Todesfall die jeweiligen Renten ausfallen. Dank im Voraus

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 03.11.2008 | 13:29

Da es bei den Hinterbliebenenrenten je nach Todesdatum, Hochzeitsdatum bzw. Geburtsdatum des Versicherten unterschiedliche Rechtsanwendungen gibt und auch andere Einkommensarten die Höhe der Rente beeinflussen können, ist es grundsätzlich ratsam, die Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung wahrzunehmen.

7 Antworten

Rutham 31.10.2008 | 18:20
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Jürgenam 31.10.2008 | 19:00
Danke Ruth, aber das bringt mich nicht wirklich weiter. Jürgen PS Wohnsitz neue Bundesländer
Schiko.am 31.10.2008 | 19:31
Aber jürgen, sie müßten es doch längst wissen. Immer schön angeben ob die rente mit brutto oder netto gemeint ist. Inzwischen ist es nicht mehr selbstverständlich dass die witwenrente 60% der bruttorente des verstorbenen beträgt. Eheschließung bis 31.12.2001 und mindestens eine ehegatte vor dem 02.01.1962 geboren, beträgt der rentenfaktor der großen wit- wenrente 0.60 % sonst 0,55%. Bei 900 brutto rente und 60% = 540 witwen/witwerrente, bei 1000 600 witwen/witwerrente. Wichtig auch zu wissen, übersteigt die eigene nettorente eine bestimmte höhe kann dies zur kürzung der witwen/witwerrente führen. Hat die ehefrau 1000 eigene rente brutto minus kranken/pflege- versicherung von 10, 15% sind als nettorente 898,50 anzusetzen, minus 3% wegen neuer rentensteuer 026,06 euro, minus 701,18 anrechnungsfreier betrag ( 26.56 x 26.4 fach) verbleiben 171,26 anrechnungspflichtig mit 40 %= E. 68,50. Von der als angenommen 540 brutto-witwerrente werden 68,50 gekürzt, somit nur mehr 471,50 brutto. An der eigenen rente mit angenommen 1000 brutto ändert sich nichts. Oh, sehe soeben"neue ländern" Da sind es nicht 701,18,viel mehr 23,34 x 26,4 fach) 616,18 anrechnungsfrei. Mit freundlichen Grüßen.
Jürgenam 31.10.2008 | 19:36
Hallo Schiko. Ich gelobe Besserung. Wie sagt man so schön:"Zählt ist dass, was im Beutel klingelt." Geehelicht haben wir uns 1975 und Jahrgang 52/55. Schon mal recht schönen Dank. Aber treffen uns denn nicht ab 2009 15,5%??? Gruß
Schiko.am 31.10.2008 | 20:29
Schön, dass sie mich nehmen wie ich bin. In der tat, ab 1.1.2009 gilt für alle in der gesetzlichen ver- sicherte der einheitssatz von 15,50 %. Bitte nicht verwechseln mit der einheitspartei alter prägung. Die parität wurde mit ein- führung des sonderbeitrages von 0,90 % nur für den AN. verlassen. Beginne mit: 0,90 % sonderbeitrag AN. 7,30 %AN. beitrag paritätisch 7,30 %AG. beitrag paritätisch ----- 15,50 % gesamtbeitrag. 8,20 für den AN. und 1.95 pflegeversicherung ----- 10,25% für unsereiner. Schönes wochende.
Jürgenam 31.10.2008 | 21:47
Das liest sich hier aber anders: http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de19594&SID=VlBR87MyVQD… oder habe ich hier wieder etwas falsch verstanden? Schönes Wochenende Jürgen
Schiko.am 31.10.2008 | 21:55
Dies ist mir bekannt.Hatte schon vor zwei jahren eine leserbrief auseinandersetzung, da ein örtlicher VDK. fürst behauptete: Der kranken kassenbeitrag wird auf 14,50 % erhöht. Mein einspruch wurde damit abgetan, natürlich zahlt die rentenversicherung 7,25 % beitragszuschuss. Hatte schlechte karten, da ich horst seehofer noch im leserbrief als vorsitzenden des vdk in bayern bezeichnete, tatsächlich war er es zu dieser zeit nicht mehr. So wurde ein nebengeleise zur hauptstrecke erklärt. MfG.
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