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Experten-Antwort

Berechnung Zurechnungszeit Erwerbsminderungsrente

von Tina 02.11.2024 | 13:38
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3 Antworten

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Guten Tag, ich habe mal eine Frage zur Zurechnungszeit der Erwerbsminderungsrente. Wenn eine Person im Durchschnittsentgelt im Jahresentgeld einen halben Entgeldpunkt erwirtschaftet hat und das über Jahre, wird dann auch nur das halbe Jahreseinkommen zugerechnet? Es gibt viele Berufsgruppen die trotz Vollzeit nur einen Entgeldpunkt erreichen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung
Antwort auf Klare SacheJa, der Wert der Entgeltpunkte (EP) für die Zurechnungszeit wird aus der durchschnittlichen EP-Zahl des gesamten Erwerbslebens ermittelt. Wer also im Durchschnitt nur 0,5 EP pro Jahr erhalten hat, bekommt dann für die Zurechnungszeit auch nur 0,5 EP pro Jahr zugeordnet (bzw ein Zwölftel dieses Wertes pro Zurechnungsmonat) bis zum Ende der Zurechnungszeit, derzeit bis zum Alter von 66 Jahren und 1 Monat. Dann gehen meist noch 10,8 % Abschlag weg. Es ist wie immer bei der gesetzlichen Rente: wenig rein, wenig raus; viel rein, viel raus. Wie hoch der aktuelle EM-Rentenanpruch wäre, kann man der jährlichen Renteninformation entnehmen, dort jeweils zum angegebenen Stichtag.

Hallo Tina,

der Antwort von „Klare Sache“ schließen wir uns an.

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Klare Sacheam 02.11.2024 | 13:51
Ja, der Wert der Entgeltpunkte (EP) für die Zurechnungszeit wird aus der durchschnittlichen EP-Zahl des gesamten Erwerbslebens ermittelt. Wer also im Durchschnitt nur 0,5 EP pro Jahr erhalten hat, bekommt dann für die Zurechnungszeit auch nur 0,5 EP pro Jahr zugeordnet (bzw ein Zwölftel dieses Wertes pro Zurechnungsmonat) bis zum Ende der Zurechnungszeit, derzeit bis zum Alter von 66 Jahren und 1 Monat. Dann gehen meist noch 10,8 % Abschlag weg. Es ist wie immer bei der gesetzlichen Rente: wenig rein, wenig raus; viel rein, viel raus. Wie hoch der aktuelle EM-Rentenanpruch wäre, kann man der jährlichen Renteninformation entnehmen, dort jeweils zum angegebenen Stichtag.
Tina am 04.11.2024 | 09:41
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich muss noch etwas revidieren, es gibt viele Arbeitnehmer die trotz einer Vollzeit Stelle nur einen halben Rentenpunkt erwirtschaften. Da viele Berufsgruppen ( Friseuse, Floristen usw) nicht das Durchschnittsentgelt erreichen.
Deutsche Rentenversicherung
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