Hallo Bernd,
die Zurechnungszeit ist die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Lebensalter. Durch die Zurechnungszeit werden Sie so gestellt, als hätten Sie bis zu diesem Lebensalter Beiträge gezahlt.
Die Zurechnungszeit wird mit einem Durchschnittswert der zurückgelegten Versicherungszeiten bewertet und steigert so die Rente.
Bei der Ermittlung dieses Durchschnittswertes bleiben die letzten vier Jahre bis zum Eintritt Ihrer Erwerbsminderung unberücksichtigt, wenn die Versicherungszeiten, die Sie in diesen vier Jahren zurückgelegt haben, den Durchschnittswert vermindern und sich damit ungünstig auf die Bewertung der Zurechnungszeit auswirken würden.