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Experten-Antwort

Berechnung Zurechnungszeit wenn Arbeitszeit vor Abtrag reduziert wurde

von Bernd03.04.2024 | 15:54
141 Ansichten
8 Antworten

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Auf Grund einer chronischen Erkrankung, die ich mir im Januar 2022 zugezogen habe, habe ich, auf Anraten der Ärzte nach einer Reha der DRV, im Januar 2023 meine Arbeitszeit auf 80% reduziert, da 100% schlichtweg nicht möglich waren. Doch da auch diese 80% noch viel zu viel waren, habe ich im Sommer 23 eine EM Rente beantragt und mir wurde auf 1.1.24 eine volle EM zugesprochen. Da ich aber nur auf grund dieser Krankheit meine Arbeitszeit reduziert habe, müsste doch eigentlich zur Berechnung meiner Rente für diese Zeit nicht nur die 80%, sondern die vollen 100% angerechnet werden. Denn ,wie gesagt, nur auf Grund dieser Krankheit, weswegen ich jetzt eine em- Rente erhalte, habe ich reduziert. Ich hätte ja auch gleich im Jahr 2022 oder 2023 "die Segel streichen können" und da gleich die EM- Rente beantragen können. Werde ich jetzt benachteiligt, weil ich versucht habe arbeitsfähig zu bleiben? Mfg Bernd

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernd,
die Zurechnungszeit ist die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Lebensalter. Durch die Zurechnungszeit werden Sie so gestellt, als hätten Sie bis zu diesem Lebensalter Beiträge gezahlt.
Die Zurechnungszeit wird mit einem Durchschnittswert der zurückgelegten Versicherungszeiten bewertet und steigert so die Rente.
Bei der Ermittlung dieses Durchschnittswertes bleiben die letzten vier Jahre bis zum Eintritt Ihrer Erwerbsminderung unberücksichtigt, wenn die Versicherungszeiten, die Sie in diesen vier Jahren zurückgelegt haben, den Durchschnittswert vermindern und sich damit ungünstig auf die Bewertung der Zurechnungszeit auswirken würden.
 

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7 Antworten

Corneliusam 03.04.2024 | 15:57
Entscheidend ist das IST, nicht das HÄTTE.
Soam 03.04.2024 | 17:03
Hallo In der Berechnung für die Zurechnungszeit ist Deine kurze Krankheit zeitlich nicht drin.
Soam 03.04.2024 | 17:08
EM Bestandsrentneram 03.04.2024 | 18:21
Diese neuen EM Rentner wollen immer mehr. Demnächst wird gefordert das die Zurechnungszeit bis 87 hoch gerechnet werden soll und die 10,8% müssen für Neu Rentner auch noch abgeschafft werden.
FSam 03.04.2024 | 22:09
Die Abschaffung des Abschlags, der ja nicht immer 10,8 % beträgt, ist schon eine gerechtfertigte Forderung. Zumal ja auch bis zur Regelaltersgrenze hoch gerechnet wird.
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