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Experten-Antwort

Berechnungsgrundlage für eine Rentenausgleichszahlung

von Frührentner13.08.2021 | 17:38
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6 Antworten

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Meine Frage bezieht sich auf eine Rentenausgleichszahlung für einen vorzeitigen Rentenbezug mit Abschlägen ab 63. Für mich wurden 7,55 Entgeltpunte x (Umrechnungsfaktor für den Zeitpunkt der Ausgleichszahlung) ermittelt die ich ausgleichen müsste. Weil der Umrechnungsfaktor aber auf dem Durchschnittsverdienst (=1Entgeltpunkt) basiert und dieser ja nur vorläufig ist,(2020 und 2021 bis dato nur als Prognose), frage ich mich was es für Auswirkungen hat wenn ich dieses Jahr ausgleiche und die Durchschnittsverdienste für 2020 und 2021 auf Grund der Pandemie deutlich nach unten korrigiert werden müssen. Das würde ja den Entgeltpunkt günstiger machen würde. Habe ich dann zu teuer gekauft oder wird zeitverzögert mit final bestätigten Durchschnittsentgelten gerechnet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Dank an W°lfgang kann ich mich nur anschließen.

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5 Antworten

W°lfgangam 13.08.2021 | 19:31
Hallo Frührentner, lassen Sie die Schlussrate nachrechnen, bis dahin können Sie willkürlich die jährlichen Einzahlungen nach 'Gefühl' vornehmen. Natürlich erhalten Sie bis dahin auch die ggf. im Rahmen der (nach unten) korrigierten Durchschnittsentgelte die höheren EP aus Ihren erfolgten Einzahlungen. Gruß w.
King Kongam 13.08.2021 | 20:14
"deutlich nach unten korrigiert werden müssen." Hier finden sie einen Überblick über die letzten 25 Jahre (schauen sie auf den Knick 2010 zu 2011) https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Frührentneram 13.08.2021 | 20:12
Hallo W°lfgang, vielen Dank für die schnelle Info aber was mich beschäftigt ist wie eine heutige Zahlung verrechnet wird. Wird das aktuell geschätzte Durchschnittsentgelt von 41.541€ für 2021 zur Umrechnung herangezogen und zu meinen Rentenpunkten hinzugerechnet. Und hat es für meine Sonderzahlung nachträglich irgendwelche Auswirkungen wenn in 2023 festgesetzt wird das das Durchschnittsentgelt west in 2021 nun doch nicht wie geschätzt ausgefallen ist sondern z.B. 5000€ geringer. LG
W°lfgangam 13.08.2021 | 20:51
Zitat von Frührentner anzeigenausblenden
Hallo Frührenter, diese EP werden als Zusatz-EP mit dem Wert zum _Einzahlungszeitpunkt_ in Ihrem Rentenkonto verbucht, nachträgliche 'Schwankungen' des Durchschnittswertes haben weder negative noch positive Auswirkungen. Hier geht es nicht um EP aus laufenden/anrechenbaren SV-Einkünften, die nachträglich an den ggf. korrigierten Durchschnittswerten der letzten 2 Jahre neu zu berechnen sind. Gruß w.
Frührentneram 13.08.2021 | 23:26
Frage geklärt. Danke W°lfgang MfG
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