Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Berechnungsgrundlage für Übergangsgeld

von kk07.08.2021 | 16:33
181 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich bin seit einem medizinischen Notfall Ende Mai 2021 arbeitsunfähig. Davor war ich bis zuletzt in einem rentenversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis. Im Anschluß an den Aufenthalt im Krankenhaus folgte eine medizinische Reha. Nach Ablauf der Lohnfortzahlung, wurde mir Übergangsgeld bewilligt. Als Berechnungsgrundlage diente dabei das Brutto-/Nettogehalt vom April 2021. Allerdings wechselte ich just zum 1. Mai meine Steuerklasse von 5 nach 4, also vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Mit Steuerklasse 4 würde das Übergangsgeld deutlich höher ausfallen als mit Steuerklasse 5. Gibt es eine Möglichkeit, die Berechnungsgrundlage an diesen Wechsel anpassen zu lassen oder muß ich mich damit abfinden? Gruß kk

3 Antworten

ÜGam 07.08.2021 | 16:45
Entscheidend ist das Bruttoarbeitsentgelt und damit hat die Steuerklasse überhaupt keinen Einfluss auf die Höhe des Übergangsgeldes.
nicht ganzam 08.08.2021 | 18:01
Nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB 9 ist das Netto-Entgelt eine "Obergrenze" bei der Berechnung des Übergangsgeldes. Von daher kann (!) die Steuerklasse durchaus Einfluss auf das Übergangsgeld haben. Ob der Mai bei Ihnen für die Berechnung herangezogen werden kann, bezweifle ich. Maßgeblich ist ja der letzte abgerechnete Lohn-Zeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Wenn Ihr Arbeitgeber nicht zufälligerweise im voraus zahlt und der Mai bereits vor Ihrer Erkrankung abgerechnet wurde, sieht das schlecht aus.
-am 09.08.2021 | 07:08
Hallo KK, der Bemessungszeitraum für die Übergangsgeldberechnung ist nach § 67 SGB IX der letzte vollständig abgerechnete Kalendermonat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Leistung zur Teilhabe an sich, soweit vorab keine Arbeitsunfähigkeit vorgelegen hat. Aufgrund der beginnenden Arbeitsunfähigkeit im Mai ist daher der April für die Übergangsgeldberechnung ausschlaggebend und als Bemessungszeitraum für die Berechnungsgrundlage Ihres Übergangsgeldes heranzuziehen. Maßgeblich sind die im Bemessungszeiraum vorgelegenen tatsächlichen Gegebenheiten, welche von Ihrem Arbeitgeber bestätigt werden (Brutto-/Nettoentgelt im vollständig abgerechneten Kalendermonat, sowie Einmalzahlungen des letzten Kalenderjahres). Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026