Der Nettolohn einer Krankenschwester in Vollzeit ist für Sie irrelevant, da Sie zum einen zuletzt in Teilzeit gearbeitet haben und zum anderen Ihr letzter Lohnbezug mehr als 3 Jahre her ist. Bei Ihnen wird nur eine Berechnung nach den Qualifikationsgruppe durchgeführt.
Bei Bescheiderteilung können natürlich nur die Angaben berücksichtigt werden, die nachgewiesen sind. Da Sie nach Ihren Angaben die Belege noch nachreichen müssen, empfehle ich dies zu schnellen Verbesserung der finanziellen Situation umgehend zu tun.
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