Hallo Übergangsgeldjäger,
in Ihrem dargestellten Einzelfall wird die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld nicht ganz einfach zu ermitteln sein. Es fehlen uns in diesem Forum die Details aus Ihrem Rehabilitationsvorgang. Sofern Sie nie in Ihrem erlernten Beruf als Elekroniker/ Nachrichtentechniker gearbeitet haben, wird es vermutlich auf eine Gesamteinschätzung Ihres bisherigen beruflichen Werdegangs in Form einer aktuellen, tariflichen Einstufung hinauslaufen. Genauere Einzelheiten klären Sie bitte unmittelbar mit Ihrem Rehabilitationsträger ab.