Hallo "Steffan",
den Ausführungen von "Siehe hier" ist zunächst nichts hinzuzufügen. Sollten Sie spezielle Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger, der ja bereits die 2 vorangegangenen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durchgeführt hat.
Für Ihre Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung) wünschen wir Ihnen viel Erfolg.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam