Hallo Christoph,
maßgebend ist hier das rentenversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres.
Weitere Infos hierzu finden Sie übrigens auch auf den Seiten der „Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen“ unter https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Lohnt-sich-Riester/Staatliche-Foerderung-fuer-Sie/staatliche-foerderung-fuer-sie_node.html