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Experten-Antwort

Berechnungshilfe

von WaNie18.09.2022 | 10:34
99 Ansichten
7 Antworten
Eine 65 jährige Frau, nach 35 jähriger Berufstätigkeit, ist durch eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung( Schutzklage läuft) gezwungen, ALG1 anzumelden. Wie würde sich das auswirken, wenn sie bis zum Rentenbezug ALG1 bezieht und dann berentet wird? Wie könnten freiwillige Zahlungen da hilfreich sein? Wie würde sich eine Abfindung auswirken...bzw was sollte sie jetzt tun? Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.09.2022 | 08:46

Hallo WaNie,

um alle Ihre Anliegen ausführlich und in Ruhe besprechen zu können, sollten Sie Kontakt mit der nächstgelegenen Beratungsstelle der Rentenversicherung aufnehmen.

Informationen zum Beratungsangebot der Rentenversicherung finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Berndam 18.09.2022 | 10:40
Was wird denn im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens angestrebt? Ist außerordentlich gekündigt worden? Eine Abfindung wäre für die Höhe der Rente als solches nicht relevant. AfA zahlt 80 % anstatt 100 % ein für die Dauer des ALG I Bezugs. Wird aber der Arbeitgeber Lohn nachzahlen müssen, wäre man wieder bei 100 %.
Berndam 18.09.2022 | 10:41
Man könnte ggf. Ausgleichszahlungen für Rentenabschläge leisten. Falls diese der Arbeitgeber leistet (könnte man anstelle oder in Verbindung mit einer Abfindung vereinbaren), kann das steuerlich günstiger sein. Hier wäre ein Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Berndam 18.09.2022 | 13:44
Falls das Gericht den Hinweis gibt, dass die Kündigung voraussichtlich unwirksam ist, sind Arbeitgeber in der Regel sehr gesprächsbereit, daher ist das nicht undenkbar.
Schade am 18.09.2022 | 14:59
Entweder Sie gehen sofort in Rente was ab 63 bei 35 Jahren mit geringen Abschlägen jederzeit möglich ist oder Sie sind noch bis zum Regelalter arbeitslos und das ALG steigert die Rente. Im Zweifel die DRV anrufen und persönlich oder telefonisch Auskunft erhalten
@Berndam 18.09.2022 | 16:33
Bernd schrieb

Falls das Gericht den Hinweis gibt, dass die Kündigung voraussichtlich unwirksam ist, sind Arbeitgeber in der Regel sehr gesprächsbereit, daher ist das nicht undenkbar.

Falls der Himmel auf die Erde fällt, ist eh alles egal. „Hätte, falls, wenn und aber, im Endeffekt doch nur Gelaber“!
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