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Experten-Antwort

Berechnungszeit Rente mit 63 - nach Erwerbsminderungsrente

von Simone Kies02.06.2014 | 11:17
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1 Antworten
Ich zahle seit meinem 16. LJ Beiträge in die DRV Ich denke, die Ausbildung zählt mit. Wenn ich 63 bin - habe ich 47 Jahre einbezahlt. Seit Oktober 2012 bekomme ich Erwerbsminderungsrente zu 100 %, darf jedoch bis 450 € im Monat (2-3 Stunden pro Woche) dazuverdienen. Seit Feb. diesen Jahres habe ich einen angemeldeten Minijob mit max. 250 € pro Monat. Mein AG zahlt einen Pauschalbeträg an die Bundesknapschaft, ich selbst zahle keine Beiträge. Vorerst bziehe ich bis März 2016 weiterhin Erwerbsminderungsrente ob dies dann verlängert wird, hängt von meinem Gesundheitszustand ab. Folgende Fragen 1. Habe ich trotzdem Anspruch auf Altersrnte mit 63 ohne Abschläge, wenn die Erw.Minderung bis zu meinem 63.LJ entschieden wird? 2. Sollte die Erwerbsminder.Rente mit 2016 auslaufen, habe ich noch Anspruch auf Arbeitslosengeld -- wie v erhält es sich dann? 3. Empfehlen Sie mir die Beiträge für meine Minijob ab Februar 2014 an die Rentenversicherung nachzuzahlen 4. Zählt ein Minijob überhaupt? 5. Miit wieviiel Abschlägen muss ich rechnen, wenn ich anhand der aufgeführte Details mit 63 in Rente gehe - je nach Gesundheitszustand evtl mit 60? Vielen Dank im Voraus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.06.2014 | 16:08

Zur Klärung Ihrer Fragen sollten Sie sich individuell bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten lassen. Hier können ggf. auch Probeberechnungen gemacht werden.

Bezüglich des Arbeitslosengeldes wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit.

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