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Experten-Antwort

Berechtigtes Interesse besondere Rentenauskunft wg.Flexirente

von Hardie-Cologne19.08.2018 | 11:39
366 Ansichten
3 Antworten
Hallo! Ich bin Jg. 1970 und würde gern die Flexirente ab 63 Jahren beantragen, da meine Frau 8 Jahre älter ist. Ist das möglich? Ich habe in der aktuellen Broschüre von Finanztest gelesen, das das auch für Jüngere möglich ist, die 2017 noch nicht 50 sind und dementsprechend eine besondere Rentenauskunft anfordern, wen ein berechtigtes Interesse besteht. Würde der Altersunterschied als soches zählen? Danke uns freundliche Güße H

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.08.2018 | 11:30

Das Gesetz (§ 187a Abs. 3 Satz 2 SGB VI) nimmt ab dem 50. Lebensjahr (immer) ein "berechtigtes Interesse" an. Für die Zeit davor ist § 109 Abs. 1 Satz 3 SGB VI einschlägig. Die Norm sieht hierbei keine Altersbeschränkung vor. Wenn die Rentenauskunft danach erteilt werden kann, können Sie auch die Ausgleichbeträge zahlen.

Insofern sollten Sie die benötigte Auskunft anfordern und die Zahlung von Ausgleichbeiträgen beantragen. Legen Sie in einem gesonderten Anschreiben die Gründe dar, warum Sie die vorzeitige Auskunft benötigen und wie Ihre Alterssicherung danach ausgestaltet werden soll.

Ich denke, dass in Anbetracht Ihres schon erreichten Lebensalters und der nachvollziehbaren Gründe die Rentenauskunft kommen dürfte und sie dann ggf. auch einzahlen können.

2 Antworten

Grokoam 19.08.2018 | 13:43
das geht nur wenn Deine Frau 10 Jahre älter ist.
W*lfgangam 19.08.2018 | 18:40
Hallo Hardie-Cologne, Vordruck: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… ausfüllen und Entscheidung dazu abwarten. Einzahlen können Sie allerdings erst ab Alter 50, wobei aktuell vor/und nach 50 die mitgeteilten Rahmendaten nach 3 Monaten bereits verfallen würden - und, ob Sie eine Frau/Oma/Opa/Tante, welchen Alters auch immer haben, ist nicht entscheidend ...es sei denn, _die_ finanzieren das nur zu deren Lebzeiten ;-) > Ich bin Jg. 1970 und würde gern die Flexirente ab 63 Jahren beantragen Na, dafür sind Sie doch noch etwas zu jung ;-) ...und warten die rechtliche Lage bis dahin ab/welche Rentenarten/unter welchen Bedingungen dann möglich sind. Gruß w.
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