Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Bereinigung des eigenen Ruhegehaltes bei Erhalt einer Witwenrente

von Kleinebenne25.06.2025 | 11:18
257 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich erhalte als Beamtin ruhegehaltsfähige Bezüge, die um 43,6 % bereinigt werden. Durch fachliche Gespräche wurde mir mitgeteilt, dass das nur 26,5 % sein dürften. Was ist richtig? Kann die Deutsche RV im Nachgang zuviel gezahlte Witwenrente zurück fordern, wenn ich alle Unterlagen korrekt vorgelegt habe oder nur für die Zukunft Änderungen vornehmen? Im Rentenbescheid steht: "Welche Folgen hat es, wenn Sie uns nicht rechtzeitig informieren? Wir werden den Bescheid ganz oder teilweise aufheben, sobald uns Tatsachen bekannt werden, die den Rentenanspruch, die Rentenhöhe oder den Zuschuss zur KV beeinflussen. Dies ist auch rückwirkend möglich." Nach dem SGB X gilt: wenn alle Tatsachen bekannt waren und die Leistungen falsch berechnet wurden, kann nur eine Änderung für die Zukunft erfolgen. Es wäre nett, wenn Sie sich dazu äußern würden.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kleinebenne,

 

bei der Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenrente wird nicht das komplette Bruttoruhegehalt berücksichtigt. Je nachdem, ob für Sie altes (Heirat vor dem 1.1.2002 u. mind. ein Ehegatte vor 1962 geboren) oder neues Hinterbliebenenrecht (Heirat ab 1.1.2002 oder beide Ehegatten vor 1962 geboren) gilt, werden von Ihrem Bruttoruhegehalt entweder 43,6 % (altes Recht) oder 25% (neues Recht) pauschal abgezogen.

 

Im Hinterbliebenenrentenantrag mussen Sie die Geburtsdaten von beiden Ehepartnern und das Heiratsdatum angeben und beides durch offizielle Dokumente nachweisen. Ob für Sie altes oder neues Hinterbliebenenrecht gilt, konnte die Deutsche Rentenversicherung also zum Beginn der Hinterbliebenenrente zweifelsfrei prüfen. Es ist daher unklar, wie genau Sie vermuten, dass ein Fehler in der Rentenberechnung passiert ist.  

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

SBam 25.06.2025 | 11:40
Es wäre nett, wenn Sie nicht um den heißen Brei herumreden würden, sondern konkreter werden würden. Das Ruhegehalt wir nur bei „altem Recht“ um 43,6% bereinigt. Wenn das bei Ihnen nicht vorliegt, wird ermittelt werden, wer die Schuld für diesen Fehler trägt. Falls Sie falsche Angaben gemacht haben, kann Ihr zuständiger Rententräger bis zu 4 Jahre zu viel gezahlte Rente zurückfordern. Hier werden Sie die individuelle Prüfung und Entscheidung abwarten müssen.
Theorieam 25.06.2025 | 11:41
Sollte eigentlich nur theoretisch sein, weil der PC das automatisch macht. Wenn ihrem Bescheid bzw. im Versicherungskonto der Witwenrente das richtig ausgewiesen ist, sollte es passen
Kleinebenneam 25.06.2025 | 12:06
Zitat von SB anzeigenausblenden
Entschuldigung, jetzt haben Sie mir die Antwort gegeben: Ich erhalte eine Witwenrente nach "altem Recht", dadurch begründet sich der Abzug von 43,6 %. Vielen Dank für die schnelle Antwort. Unter der Bedingung, dass alle relevanten Unterlagen von mir rechtzeitig vorgelegt wurden gilt das SGB X, also ist ein rückwirkender Rückgriff bei falscher Berechnung der Deutschen Rentenversicherung nicht möglich.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026