Hallo Kleinebenne,
bei der Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenrente wird nicht das komplette Bruttoruhegehalt berücksichtigt. Je nachdem, ob für Sie altes (Heirat vor dem 1.1.2002 u. mind. ein Ehegatte vor 1962 geboren) oder neues Hinterbliebenenrecht (Heirat ab 1.1.2002 oder beide Ehegatten vor 1962 geboren) gilt, werden von Ihrem Bruttoruhegehalt entweder 43,6 % (altes Recht) oder 25% (neues Recht) pauschal abgezogen.
Im Hinterbliebenenrentenantrag mussen Sie die Geburtsdaten von beiden Ehepartnern und das Heiratsdatum angeben und beides durch offizielle Dokumente nachweisen. Ob für Sie altes oder neues Hinterbliebenenrecht gilt, konnte die Deutsche Rentenversicherung also zum Beginn der Hinterbliebenenrente zweifelsfrei prüfen. Es ist daher unklar, wie genau Sie vermuten, dass ein Fehler in der Rentenberechnung passiert ist.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung