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Experten-Antwort

Bereits über 15 Jahre Erziehungszeiten beschieden

von Pantorazol30.09.2026 | 13:12
30 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Seit über 15 Jahre sind die Kindererziehung Zeiten mir angerechnet worden. Jetzt geht es in Altersrente und die Rentenversicherung sagt telefonisch, da gäbe es Probleme mit. Die 4 Kinder waren bei mir nachweislich (Vater) gemeldet; Das weiß die Rentenversicherung auch. Der Wechsel aus volle EM wurde beantragt und liegt über 6 Monate der Rentenversicherung vor. Auf Fristsetzung hat man auch auf insgesamt EMails und Einschreiben nicht reagiert. Man soll hier ja nicht politisch werden, aber das Gefühl man wartet da auch eine gesetzliche Änderung liegt nah, ggf bestehen da Anweisende Dinge im Raum, die mehr Frust Wähler erzeugen soll?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pantorazol,

das Sie nach über sechs Monaten und mehreren Nachfragen noch keine konkrete Auskunft erhalten haben, ist für Sie verständlicherweise belastend. Aus der telefonischen Aussage allein können wir nicht beurteilen, welches Problem bei den für Ihre vier Kinder erfassten Zeiten gemeint ist. Daher empfehlen wir Ihnen entweder, hierzu einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, oder schriftlich eine Sachstandsmitteilung mit der konkreten Angabe, welche Zeiten aus welchem Grund noch geprüft werden müssen, zu erbitten.

Wenn über einen Antrag ohne ausreichenden Grund nicht innerhalb von sechs Monaten entschieden wurde, käme grundsätzlich eine Untätigkeitsklage nach der Vorschrift des § 88 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) in Betracht. Allerdings richtet diese sich auf eine Entscheidung über den Antrag, nicht auf die Bewilligung der Altersrente mit einem bestimmten Inhalt. Wir empfehlen aber, diesen Schritt nur zu gehen, falls Ihre Sachstandsanfrage erfolglos bzw. ohne konkrete Aussage zur finalen Bearbeitung Ihres Antrages bleibt.

Hierbei können Sie sich auch durch einen Sozialverband, wie den Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) oder den Sozialverband VdK Deutschland e.V. (VdK) beraten und vertreten lassen. Die genauen Kontaktdaten finden Sie auf den Websites der Verbände.

SoVD: www.sovd.de

VdK: www.vdk.de

Mit diesen Ausführungen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Was soll das?am 30.09.2026 | 13:38
Wollen Sie hier nur jammern oder was soll Ihr Beitrag? Glauben Sie hier weiß jemand mehr, was politisch geplante Gesetzesänderungen angeht? Falls Sie Fragen zur Anerkennung der KEZ haben, klären Sie das doch direkt mit Ihrem zuständigen Rententräger oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Dort hat man im Gegensatz zu einem anonymen Forum Einsicht in Ihren Vorgang und kann Ihnen zielgerichtet antworten. Zu geplanten Gesetzesänderungen wird man Ihnen allerdings auch dort nicht antworten können.
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