Hallo Pantorazol,
das Sie nach über sechs Monaten und mehreren Nachfragen noch keine konkrete Auskunft erhalten haben, ist für Sie verständlicherweise belastend. Aus der telefonischen Aussage allein können wir nicht beurteilen, welches Problem bei den für Ihre vier Kinder erfassten Zeiten gemeint ist. Daher empfehlen wir Ihnen entweder, hierzu einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, oder schriftlich eine Sachstandsmitteilung mit der konkreten Angabe, welche Zeiten aus welchem Grund noch geprüft werden müssen, zu erbitten.
Wenn über einen Antrag ohne ausreichenden Grund nicht innerhalb von sechs Monaten entschieden wurde, käme grundsätzlich eine Untätigkeitsklage nach der Vorschrift des § 88 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) in Betracht. Allerdings richtet diese sich auf eine Entscheidung über den Antrag, nicht auf die Bewilligung der Altersrente mit einem bestimmten Inhalt. Wir empfehlen aber, diesen Schritt nur zu gehen, falls Ihre Sachstandsanfrage erfolglos bzw. ohne konkrete Aussage zur finalen Bearbeitung Ihres Antrages bleibt.
Hierbei können Sie sich auch durch einen Sozialverband, wie den Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) oder den Sozialverband VdK Deutschland e.V. (VdK) beraten und vertreten lassen. Die genauen Kontaktdaten finden Sie auf den Websites der Verbände.
SoVD: www.sovd.de
VdK: www.vdk.de
Mit diesen Ausführungen hoffen wir, Ihnen hier erst einmal weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung