Hallo Pfleger,
wir schließen uns der Antwort von Steeee an.
Im übrigen weisen wir darauf hin, dass Sie meldepflichtig sind und der Rentenversicherung innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit diese Selbstständigkeit mitteilen müssen (außer bei Beschäftigung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers). Hierfür können Sie den Vordruck V 020 verwenden.