Hallo Pfleger,
wir schließen uns der Antwort von Steeee an.
Im übrigen weisen wir darauf hin, dass Sie meldepflichtig sind und der Rentenversicherung innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit diese Selbstständigkeit mitteilen müssen (außer bei Beschäftigung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers). Hierfür können Sie den Vordruck V 020 verwenden.
Habe noch keinen Kontakt zur RV gehabt. Es ist nur so, daß sich Hanwerker z.B. nach 18 Jahren Beitragszahlung freistellen lassen können. Geht das in anderen Berufen auch. ich bin dann Freiberufler. Aber ich bin RV-pflichtig. Gibt es da nen Weg?
LG
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