Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Tina,
wenn Sie mit 62 Jahren ( Januar 2026 ) in die Altersrente wechseln möchten, können Sie dies aufgrund Ihrer Schwerbehinderung ( 50 % ) und mindestens 35 Versicherungsjahren tun. Allerdings müssen Sie mit Abschlägen rechnen, da die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente bei Schwerbehinderung für alle Jahrgänge ab 1964 bei 65 Jahren liegt.
Zur Höhe der Altersrente :
Ihre Altersrente wird nicht automatisch so hoch wie Ihre derzeitige Teilerwerbsminderungsrente. Die Teilerwerbsminderungsrente entspricht etwa der Hälfte einer vollen Erwerbsminderungsrente. Wenn Sie in die Altersrente wechseln, wird Bestandsschutz gewährt, das heißt, Ihre Altersrente kann nicht niedriger sein als Ihre bisherige Rente.
Abschläge, die bei der Erwerbsminderungsrente angewendet wurden, bleiben jedoch bestehen.
Wir empfehlen Ihnen, hierzu einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären und die für Sie optimalen Gestaltungsmöglichkeiten zu erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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