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Experten-Antwort

Übergang von EM Rente in Altersrente

von Lisa03.09.2025 | 18:28
287 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, nach dem Übergang in die Altersrente, kann ich dann steuerfrei dazuverdienen? Werden Rentenpunkte weiter angesammelt? Könnte es sein, dass ich es somit schaffen würde in die Krankenkasse der Rentner zu wechseln? (im Moment freiwillig krankenversichert).

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sind Sie von einer Rente wegen Erwerbsminderung in eine vorgezogene Altersrente gewechselt, gilt: 

Arbeiten Sie neben dem Bezug Ihrer vorgezogenen Altersrente, sind Sie in dieser Beschäftigung rentenversicherungspflichtig. Dann zahlen Ihr Arbeitgeber und Sie weiterhin jeweils ihre Beitragsanteile an die gesetzliche Rentenversicherung. Die gezahlten Beiträge werden mit Erreichen des regulären Rentenalters als zusätzliche Entgeltpunkte für Ihre Rentenhöhe berücksichtigt.

 

Sind Sie von einer Rente wegen Erwerbsminderung in die Regelaltersrente gewechselt, gilt:

Die Beschäftigung neben der Rente ist versicherungsfrei. Auf diese Versicherungsfreiheit kann man aber verzichten und somit auch durch die Zahlung von Beiträgen seine Rente erhöhen. Hierfür müssen Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass vom Gehalt Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden sollen. Ab Juli des Folgejahres wird dann die erhöhte Rente gezahlt. Dabei gilt: Für die Rente, die sich aus den weiter gezahlten Beiträgen ergibt, wird ein Zuschlag in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat zwischen dem Erreichen des regulären Rentenalters und dem Beginn der höheren Rente gezahlt. Darüber hinaus erhöht sich die Rente zusätzlich um die weiter gezahlten Beiträge.

 

Zum Thema Steuern und Krankenversicherung der Rentner wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater bzw. an Ihre Krankenkasse.

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Schadeam 03.09.2025 | 19:14
Was Sie steuerfrei verdienen können sagt Ihnen ein Steuerfachmensch. Sofern Sie im 556€ Bereich bleiben zahlt dafür meist der AG pauschale Steuern, Sie also nichts. Wenn Sie vom Lohn Beiträge zahlen, sammeln Sie Rentenpunkte, die sich im Regelalter auswirken. Und wegen der Krankenversicherung befragen Sie die Krankenkasse.
KVdRam 03.09.2025 | 19:29
Die Vorversicherungszeit in der Krankenversicherung der Rentner hängt auch davon ab, wann Sie den Rentenantrag stellen. Dafür gibt es online Rechner, wo Sie Ihre persönlichen Daten eingeben können. Oder Sie fragen Ihre Krankenkasse.
Steuern und Krankenkasse macht die Rentenversicherung nichtam 03.09.2025 | 19:40
Wenn Sie mit Ihrem jährlichen "zu versteuernden Einkommen" über den steuerfreien Grundfreibetrag kommen, ist das darüber hinausgehende Einkommen NICHT steuerfrei. Ein Minijob (bis 556 Euro pro Monat) bleibt dabei i.d.R. ohne Anrechnung. Das erklärt Ihnen gerne ein Steuerberater. Fragen zur KVdR erklärt Ihnen gerne Ihre Krankenkasse.
Klausam 04.09.2025 | 04:53
Hallo, nach erreichen der Altersrente kann man mit weiteren Rentenpunkten nicht in die KVdR wechseln, wenn man nicht bereits dort versichert ist. MfG
Deutsche Rentenversicherung
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