Guten Tag Andrea,
gemäß Ihrer Schilderung ist Ihr Vater vor dem 01.01.1964 geboren. Somit stimmt Ihre Annahme, dass er unter Erfüllung der übrigen Voraussetzungen (GdB von mindestens 50 sowie 35-jährige Wartezeit, lt. Ihnen ebenfalls beides erfüllt) bereits jetzt die Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorzeitig mit Abschlägen in Anspruch nehmen kann.
Der von Ihnen angedeutete herrschende Besitzschutz sagt aus, dass wenn Ihr Vater eine Altersrente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende der Erwerbsminderungsrente bezieht, der Altersrente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt werden, d.h. die Altersrente wird mindestens in Höhe der Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Herzlichen Dank für diese umfassende Antwort. Lesen werde ich sie nachher nochmals. Bei uns ist es nach 3 Uhr morgens.
Die Altersrente kann nicht niedriger sein... Ausnahmen bestätigen die Regel!
Die Altersrente kann nicht niedriger sein... Ausnahmen bestätigen die Regel!
Welche Ausnahmen? Es kann höchstens Differenzen aufgrund des Grundrententzuschlags geben. Bitte setzen Sie hier nicht Aussagen in die Welt, wenn Sie nicht mal in der Lage sind, den Sachverhalt zu verstehen, geschweige denn zu erklären.
Er kann dann jetzt schon mit 62 Jahren in die vorgezogene Schwerbehindertenrente wechseln.
Neue Abschläge kommen nicht hinzu. Die SB-Rente wird also mindestens so hoch sein wie die vorhergehende EM-Rente.
Mal langsam mit den jungen Pferden! Ich sage es vorweg, mit DIESEM Fall hat das ganze nichts zu tun. Es ging mir lediglich darum, dass diese Formulierung, dass es NIE weniger werden kann eben nicht stimmt und es Ausnahmen gibt. Und damit Sie nicht dumm sterben, hier die Erklärung. Wenn ein Versorgungsausgleich anhängig ist und noch das Rentnerprivileg galt, dann erfolgt hier die spätere Kürzung. Auch wenn letzteres mittlerweile abgeschafft wurde, gib es noch genug Altfälle. Ich bin nämlich einer davon. Da haben Sie Ihre Ausnahme!
Ohne Wichtigtuer wie Sie ist es überall schön.
Ja ja, jetzt unter anderem Namen lamentieren! Verdeutlichen Sie sich lieber die Bedeutung des Wörtchens"nie"! Außerdem, SIE wollten doch wissen, worauf das Ganze beruht! Und diese Konstellation ist gar nicht so selten, alles was als EM-Rentner vor 2009 geschieden wurde und die DRV hat das auch auf dem Schirm, sie muss ja den Versorgungsausgleich umsetzen. Und jetzt kisch!
Mal langsam mit den jungen Pferden! Ich sage es vorweg, mit DIESEM Fall hat das ganze nichts zu tun. Es ging mir lediglich darum, dass diese Formulierung, dass es NIE weniger werden kann eben nicht stimmt und es Ausnahmen gibt. Und damit Sie nicht dumm sterben, hier die Erklärung. Wenn ein Versorgungsausgleich anhängig ist und noch das Rentnerprivileg galt, dann erfolgt hier die spätere Kürzung. Auch wenn letzteres mittlerweile abgeschafft wurde, gib es noch genug Altfälle. Ich bin nämlich einer davon. Da haben Sie Ihre Ausnahme!
Mal langsam mit den jungen Pferden! Ich sage es vorweg, mit DIESEM Fall hat das ganze nichts zu tun. Es ging mir lediglich darum, dass diese Formulierung, dass es NIE weniger werden kann eben nicht stimmt und es Ausnahmen gibt. Und damit Sie nicht dumm sterben, hier die Erklärung. Wenn ein Versorgungsausgleich anhängig ist und noch das Rentnerprivileg galt, dann erfolgt hier die spätere Kürzung. Auch wenn letzteres mittlerweile abgeschafft wurde, gib es noch genug Altfälle. Ich bin nämlich einer davon. Da haben Sie Ihre Ausnahme!
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