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Experten-Antwort

Übergang von Rente für langjährig Versicherte in reguläre Altersrente - neuer Bescheid?

von Rosiline10.10.2025 | 10:27
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14 Antworten

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Was passiert beim Übergang von der vorgezogenen Rente für langjährig Versicherte in die reguläre Altersrente mit 64 + Jahren? Gibt es einen neuen Bescheid, oder irgend etwas in der Art: Sie sind jetzt Altersrentner? Im Hinblick auf die Aktivrente scheint die Frage wichtig. Denn mit einem Rentenbescheid, in dem steht, sie beziehen vorgezogene Altersrente wird das wohl nix, oder?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rosiline,

 

gem. § 34 Abs. 2 Nr. 3 SGB IV ist nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters der Wechsel in eine andere Rente wegen Alters ausgeschlossen.

 

Sie sind bereits Altersrentner ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie die Altersrente für langjährig Versicherte bezogen haben.

Sie werden bis zum Lebensende weiterhin die Altersrente für langjährig Versicherte beziehen.

 

Ein neuer Rentenbescheid, worin bescheinigt wird, dass Sie jetzt Regelaltersrentner sind, erfolgt nicht.

 

Es kann ggf. ein neuer Bescheid zum Erreichen der Regelaltersgrenze erteilt werden, wenn z. B. nach Rentenbeginn weitere Versicherungszeiten zurückgelegt wurden und die Rente aufgrund dessen neu zu berechnen ist. Dennoch verbleibt es auch dann bei der Rentenart, welche bereits bezogen wird - also hier die Altersrente für langjährig Versicherte.

 

Für die Aktivrente ist die Erteilung eines Bescheides, welcher Sie als Regelaltersrentner ausweist auch nicht erforderlich.

 

Mit der Aktivrente soll Rentnern, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterhin arbeiten möchten, ermöglicht werden bis zu 2.000 Euro ihres monatlichen Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit steuerfrei zu verdienen.

 

Es wird hier auf die Regelaltersgrenze und nicht auf den Bezug einer Regelaltersrente abgestellt.

Wann Sie die Regelaltersgrenze erreichen richtet sich nach Ihrem Geburtsjahr.

 

Sobald Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, dürften Sie dann auch von der Aktivrente profitieren.

 

Wir weisen allerdings darauf hin, das die genaue Ausgestaltung der Aktivrente und das Gesetzgebungsverfahren abzuwarten bleibt.

 

 

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13 Antworten

Rentenschmiedam 10.10.2025 | 10:53
Nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters gibt es kraft Gesetz keinen Wechsel mehr in eine andere Altersrente. Insofern wird auch bei Erreichen der Regelaltersgrenze kein neuer Rentenbescheid erteilt. Mit besten Grüßen
Vram 10.10.2025 | 10:56
Gibt keinen Übergang, da nicht von einer Altersrente in eine andere Altersrente gewechselt werden kann. Es verbleibt bei der bisherigen Rentenart. Sollten Sie noch irgendwelche Beiträge in der Zeit generiert haben, bspw durch Pflege, kommt das monetär dann zugute.
Rosilineam 10.10.2025 | 10:58
Aha, danach bin ich also mit 93 noch in vorgezogener Altersrente. Wie witzig. Von einem Wechsl der Rentenart spricht ja auch gar keiner. Sondern davon, dass schriftlich nachweisbar ist, dass sich jemand in regulärer Altersrente/Regelaltersrente befindet.
Praxisam 10.10.2025 | 11:10
Ja, Ihre Rente ist per Definition eine vorgezogene Altersrente, da sie vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze begann. Die Rentenart ändert sich bis an Ihr Lebensende nicht. Also würden Sie auch mit 93 noch eine vorgezogene Altersrente beziehen. Dass Sie dann die Regelaltersgrenze überschritten haben, sollte jedem klar sein, der rechnen kann. Dafür braucht niemand eine Bescheinigung.
Corneliusam 10.10.2025 | 11:13
"Gibt es einen neuen Bescheid, oder irgend etwas in der Art: Sie sind jetzt Altersrentner?" Sie haben doch schon einen Bescheid, in dem steht, dass Sie Altersrentnerin sind. Die Rente heißt ALTERSRENTE für langjährig Versicherte.
Falsche Annahmeam 10.10.2025 | 11:16
Nein, im Hinblick auf die Aktivrente ist das überhaupt nicht wichtig (und einen neuen Bescheid gibt es auch nicht) Wann Sie Ihre Regelaltersgrenze erreicht und überschritten haben, hängt schlicht von Ihrem Geburtsmonat und Geburtsjahr ab. Und das wissen auch alle relevanten Stellen wie Ihr Arbeitgeber, die Rentenversicherung und das Finanzamt. Hier die Regelaltersgrenzen für die gesetzliche Rente, abhängig vom Geburtsjahr: 1953 65 + 7 Monate 1954 65 + 8 Monate 1955 65 + 9 Monate 1956 65 + 10 Monate 1957 65 + 11 Monate 1958 66 1959 66 + 2 Monate 1960 66 + 4 Monate 1961 66 + 6 Monate 1962 66 + 8 Monate 1963 66 + 10 Monate ab 1964 67 Jahre
Rosilineam 10.10.2025 | 11:21
Altersrentnern für langjährig Versicherte steht aber der Weg in die neue Aktivrente nicht offen. Dazu muss man Regelaltersrenter sein. Langjährig Versicherte werden demnach also nie 2.000 € steuerfrei hinzuverdienen können? Auch nicht mit 68?
Kaum zu glauben!am 10.10.2025 | 13:20
Mit Deiner Dummheit findest Du eh keinen Job😂. Ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze steht auch Beziehern einer vorgezogenen Altersrente die Aktivrente zu. Was ist daran nicht zu verstehen?
Schadeam 10.10.2025 | 13:50
Wer braucht denn so eine schriftliche Bestätigung? Ein Blick in den Ausweis zeigt doch deutlich ob man im Regelalter ist. Aber wahrscheinlich fordert dafür jetzt noch jemand ein neues Plastikkärtchen als „Ausweis über Regelaltersrente“…….aber dann die Bürokratie beklagen und dass alles immer teurer wird…. Herr lass Vernunft regnen.
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