Hallo Rosiline,
gem. § 34 Abs. 2 Nr. 3 SGB IV ist nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters der Wechsel in eine andere Rente wegen Alters ausgeschlossen.
Sie sind bereits Altersrentner ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie die Altersrente für langjährig Versicherte bezogen haben.
Sie werden bis zum Lebensende weiterhin die Altersrente für langjährig Versicherte beziehen.
Ein neuer Rentenbescheid, worin bescheinigt wird, dass Sie jetzt Regelaltersrentner sind, erfolgt nicht.
Es kann ggf. ein neuer Bescheid zum Erreichen der Regelaltersgrenze erteilt werden, wenn z. B. nach Rentenbeginn weitere Versicherungszeiten zurückgelegt wurden und die Rente aufgrund dessen neu zu berechnen ist. Dennoch verbleibt es auch dann bei der Rentenart, welche bereits bezogen wird - also hier die Altersrente für langjährig Versicherte.
Für die Aktivrente ist die Erteilung eines Bescheides, welcher Sie als Regelaltersrentner ausweist auch nicht erforderlich.
Mit der Aktivrente soll Rentnern, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterhin arbeiten möchten, ermöglicht werden bis zu 2.000 Euro ihres monatlichen Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit steuerfrei zu verdienen.
Es wird hier auf die Regelaltersgrenze und nicht auf den Bezug einer Regelaltersrente abgestellt.
Wann Sie die Regelaltersgrenze erreichen richtet sich nach Ihrem Geburtsjahr.
Sobald Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, dürften Sie dann auch von der Aktivrente profitieren.
Wir weisen allerdings darauf hin, das die genaue Ausgestaltung der Aktivrente und das Gesetzgebungsverfahren abzuwarten bleibt.
Nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters gibt es kraft Gesetz keinen Wechsel mehr in eine andere Altersrente. Insofern wird auch bei Erreichen der Regelaltersgrenze kein neuer Rentenbescheid erteilt.
Mit besten Grüßen
Aha, danach bin ich also mit 93 noch in vorgezogener Altersrente. Wie witzig.
Von einem Wechsl der Rentenart spricht ja auch gar keiner. Sondern davon, dass schriftlich nachweisbar ist, dass sich jemand in regulärer Altersrente/Regelaltersrente befindet.
"Gibt es einen neuen Bescheid, oder irgend etwas in der Art: Sie sind jetzt Altersrentner?"
Sie haben doch schon einen Bescheid, in dem steht, dass Sie Altersrentnerin sind. Die Rente heißt ALTERSRENTE für langjährig Versicherte.
Altersrentnern für langjährig Versicherte steht aber der Weg in die neue Aktivrente nicht offen.
Dazu muss man Regelaltersrenter sein. Langjährig Versicherte werden demnach also nie 2.000 € steuerfrei hinzuverdienen können? Auch nicht mit 68?
Altersrentnern für langjährig Versicherte steht aber der Weg in die neue Aktivrente nicht offen.
Dazu muss man Regelaltersrenter sein. Langjährig Versicherte werden demnach also nie 2.000 € steuerfrei hinzuverdienen können? Auch nicht mit 68?
Aha, danach bin ich also mit 93 noch in vorgezogener Altersrente. Wie witzig.
Von einem Wechsl der Rentenart spricht ja auch gar keiner. Sondern davon, dass schriftlich nachweisbar ist, dass sich jemand in regulärer Altersrente/Regelaltersrente befindet.
Altersrentnern für langjährig Versicherte steht aber der Weg in die neue Aktivrente nicht offen.
Dazu muss man Regelaltersrenter sein. Langjährig Versicherte werden demnach also nie 2.000 € steuerfrei hinzuverdienen können? Auch nicht mit 68?
Altersrentnern für langjährig Versicherte steht aber der Weg in die neue Aktivrente nicht offen.
Dazu muss man Regelaltersrenter sein. Langjährig Versicherte werden demnach also nie 2.000 € steuerfrei hinzuverdienen können? Auch nicht mit 68?
Aha, danach bin ich also mit 93 noch in vorgezogener Altersrente. Wie witzig.
Von einem Wechsl der Rentenart spricht ja auch gar keiner. Sondern davon, dass schriftlich nachweisbar ist, dass sich jemand in regulärer Altersrente/Regelaltersrente befindet.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.