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Experten-Antwort

übergangsgekd

von Ines26.06.2025 | 10:55
150 Ansichten
7 Antworten
Welches Gehalt wird zur Bemessungsgrundlage für das Übergangsgeld genommen. Antragstellung Juni 2025, seit Mitte Juni 2025 Arbeitsunfähig. Wird das letzte Nettogehalt vor Antragstellung genommen oder sollte ich zwischen Antragstellung und Leistungen zur Teilhabe nochmal einen Arbeitsversuch starten, das Gehalt. Bitte nur vernünftige Antworten

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 26.06.2025 | 11:34

Hallo Ines,

 

für die Berechnung des Übergangsgeldes bei einer medizinischen Rehabilitation wird das letzte Arbeitsentgelt genommen bzw das, das der Krankengeldberechnung zugrunde liegt.

Es ist also weder notwendig noch sinnvoll, einen Arbeitsversuch zu unternehmen.

 

bei einer Leistung zur Teilhabe (berufliche Reha) gilt:

 

Für die Zeit der Teilnahme haben Sie regelmäßig einen Anspruch auf Übergangsgeld. Das Übergangsgeld beträgt für Versicherte ohne Kind 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts, mit einem Kind mit Kindergeldanspruch 75 Prozent.  

Die Berechnungsgrundlage darf bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben einen bestimmten Mindestbetrag nicht unterschreiten. Dieser Mindestbetrag ergibt sich aus 65 Prozent eines fiktiven Arbeitsentgelts, das Ihrer höchsten nachgewiesenen beruflichen Qualifikation entspricht. 68 Prozent oder 75 Prozent der so ermittelten Berechnungsgrundlage ergeben die Höhe dieses Übergangsgeldes.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 26.06.2025 | 12:07

Hallo Ines,

 

der Prozentsatz für die Höhe der maßgebenden Berechnungsgrundlage beträgt bei medizinischen Rehamaßnahmen einheitlich 80 Prozent des endgültigen Regelentgelts. Dieser Betrag, höchstens jedoch das im Bemessungszeitraum erzielte Nettoarbeitsentgelt, ist die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld.

 

Wenn sich bei Ihrem Entgelt während des Arbeitsversuchs keine Änderungen zum vorherigen Gehalt ergeben hat ein Arbeitsversuch keine Auswirkung auf das Übergangsgeld.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenforum der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Fliederam 26.06.2025 | 11:20
Geht es um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben?
Inesam 26.06.2025 | 13:11
Flieder schrieb

Geht es um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben?

Es geht um LTA. Was bedeutet denn das mit dem fiktiven. Ich gehe jetzt also davon aus, dass ich von meinem Letzten Gehalt netto wovon auch das Krankengeld berechnet wurde, 68 Prozent kriege. Richtig
Inesam 26.06.2025 | 14:51
Da ich eine Berufsausbildung habe, würde ich in Qualifikationsgruppe 3 fallen bei der Berechnung. Also 99,87 Euro pro Tag , davon 65 Prozent wären 64,92 Euro pro Tag , das mal 30 Tage wären 1947,60 Euro davon 68 Prozent sind 1324,36 Euro und darunter darf ich nicht fallen richtig?
Pech gehabt!am 27.06.2025 | 11:15
Ines schrieb

Leider fehlt eine Antwort zu meiner zusätzlichen Frage zwecks des Rechenbeispiels, und ob ich wenn ich unter dem fiktiven Gehalt bin dann das fiktive Gehalt bekomme. Um Antwort wird gebeten, darauf wurde nicht eingegangen

Tja, hier werden nunmal keine individuellen Berechnungen durchgeführt. Dafür gibt es die Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rententrägers.
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