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Experten-Antwort

Übergangsgeld als Begleitperson bei Kinder Reha. Besteht Versicherungsschutz bei Sozialversicherung (Arbeitslosenversicherung)?

von Christian 07.03.2024 | 17:10
207 Ansichten
3 Antworten
Hallo Zusammen Ich war mit meinem Schwerbehinderten Pflegekind vom 28.09.2022 bis 09.11.2022 zur Reha als Begleitperson. Ich habe nun meinen Job seit 01.02.2023 nach 42 Jahren ohne pause aufgegeben und mich 1 Jahr nicht arbeitslos gemeldet. Im Februar 2023 hab ich mich arbeitssuchend gemeldet. Im Bescheid wurden mir nur 18 Monate Arbeitslosengeld gewährt . Ich legte Widerspruch ein und bekam zur Antwort das die Reha Zeit mit meinem Sohn abgezogen wird und ich dadurch nur 47 Monate Versicherungszeit habe und dadurch mir nur 18 Monate zustehen und nicht die 24 Monate für Versicherte über 58 Jahren. Meine Fragen nun , ist dieses Vorgehen der Agentur rechtens und habe ich die Möglichkeit und auch Chancen dagegen über das Sozialgericht vorzugehen. Grüße Christian Aufgrund dieses Aufenthalts

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.03.2024 | 17:22

Hallo Christian,

 

der Anspruch auf Arbeitslosengeld unterfällt der Prüfung der Agentur für Arbeit nach den Vorschriften des SGB III. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir Sie hierzu in diesem Forum nicht beraten können.

2 Antworten

AfAam 07.03.2024 | 18:04
Rentenforum und Leistungen der AfA! Merken Sie den Unterschied?
gut überlegenam 08.03.2024 | 00:52
Sie sollten m.M.n. weiter am Ball bleiben. Denn für drei Tage im Sept. (28-30.) und für 9 Tage im November auch (Beitrags)monate (?) abzuziehen, kann eigentlich nicht richtig sein. Sie haben ja für die Zeit vom 01.-27.09. und vom 10.11.-30.11. Beiträge bezahlt. Es fehlt dann allerdings tatsächlich noch ein voller Beitragsmonat (Oktober). Befragen Sie dazu auch noch mal die für den 'Beitragseinzug' zuständige Krankenkasse. Viel Erfolg!
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