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Experten-Antwort

Übergangsgeld als Pflegeperson während medizinischer Reha?

von Wowowee27.01.2025 | 04:29
526 Ansichten
4 Antworten
Hallo, steht einer Pflegeperson während einer medizinischen Rehabilitation Übergangsgeld (Formular G0512) zu? Es besteht keine weitere Beschäftigung und die Person ist familienversichert in einer GKV. Vielen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.01.2025 | 09:32

Hallo Wowowee,

der Anspruch auf Übergangsgeld besteht gemäß § 20 SGB VI für Personen, die vor der Maßnahme Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder Lohnersatzleistungen erhalten haben. Das Übergangsgeld soll quasi auch eine Ersatzleistung sein. 

Sie erhalten keine der genannten Leistungen und haben daher keinen Anspruch auf Übergangsgeld. Die Beiträge, die für Sie als Pflegeperson eingezahlt werden, zählen demnach nicht anspruchsbegründend für das Übergangsgeld mit.

3 Antworten

äham 27.01.2025 | 07:01
Übergangsgeld soll den durch die Reha entgangenen Lohn ersetzen. Kein Lohn, kein Übergangsgeld.
Unverändertam 27.01.2025 | 14:37
Leider geht aus ihrer Fragestellung nicht hervor , ob Sie mit dem Pflegebedürftigen zusammen in einem Haushalt wohnen und wie die Pflege während ihrer Abwesenheit sichergestellt wird. Wenn z.B. ihr Kind aus dem selben Haushalt Pflegebedürftig ist und z.B. der andere Elternteil während ihrer Reha die Pflege übernimmt, dann gibt es keinen Zahlungsausfall, somit braucht man auch keine Ersatzleistung. Die Zahlung des Pflegegelds wird nur unterbrochen, wenn der Pflegebedürftige länger als 28 Tage im Jahr stationär in Behandlung ist. Ab dem 29. Tag wird die Zahlung bis zur Entlassung eingestellt. Für die Zahlung des Pflegegelds ist es somit unerheblich, ob die Pflegeperson anwesend ist oder nicht. Wichtig ist nur, dass die Pflege während ihrer Abwesenheit sichergestellt wird
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