Hallo Übergangsgeld,
Sie erhalten Ihr erstes Übergangsgeld typischerweise am Ende des ersten Monats nach Maßnahmebeginn. Da die Maßnahme bei Ihnen am 02.02.2026 begonnen hat, dann also Ende Februar 2026 spätestens aber zu Beginn des Monats März 2026.
Der Anspruch auf das Übergangsgeld besteht allerdings ab Ihrem ersten Arbeitstag, also dem 02.02.2026. Die Auszahlung erfolgt dann, wie oben ausgeführt, nachschüssig zum Monatsende.
Der Anspruch auf das Ihnen zustehende Übergangsgeld ergibt sich im übrigen aus der Vorschrift des § 119 des dritten Sozialgesetzbuches ( SGB III ).
Für weitere Nachfragen empfehlen wir, direkt bei der Bundesagentur für Arbeit nachzufragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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