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Experten-Antwort

Übergangsgeld Berufliche Reha Agentur für Arbeit

von Waldreichen09.12.2023 | 01:29
272 Ansichten
2 Antworten
Bei seitdem 02.10.2023 arbeitsunfähig und beginne am 01.02.2024 eine Berufliche Reha (Ausbildung). Bekomme aktuell Krankengeld und habe zuletzt Lohnfortzahlung bis zum 12.11.2023 erhalten. Wird die Bemessungsgrundlage für mein Übergangsgeld nun aus den 12 Tagen Gehalt sein ? Mein letztes abgerechnetes Gehalt besteht ja nur aus 12 Tagen (also weniger als die Hälfte meines regelmäßigen Bruttogehalts) Werde ich deshalb nur sehr geringes Übergangsgeld erhalten ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.12.2023 | 19:28

Hallo Waldreichen,

 

sofern Sie die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben über die Agentur für Arbeit als Kostenträger absolvieren, bitten wir im Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit. Im Rahmen des Forums können lediglich Auskünfte zu Fragestellungen mit Bezug zur Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger erteilt werden.

 

Sollte die Leistung über den Rentenversicherungsträger laufen, wird das Übergangsgeld nach § 68 SGB IX (ÜG auf Basis eines fiktiven Entgeltes nach Einordnung in eine Qualifikationsgruppe), oder §§ 66,67 SGB IX (letztes erzieltes Entgelt im Bemessungszeitraum) oder nach § 69 SGB IX (Kontinuitätsregelung bei Bezug von Entgeltersatzleistung - im LTA Bereich lediglich bei Krankengeld Bezug) berechnet. Sollte für die Berechnung Ihr zuletzt bezogenes Entgelt herangezogen werden, so wird auf den letzten vollständigen Abrechnunzgszeitraum vor der Arbeitsunfähigkeit abgezielt. Zudem wird eine Vergleichsberechnung mit dem fiktiven Entgelt aus der Qualifikationsgruppe durchgeführt. Der sich aus der Vergleichsberechnung zu Ihren Gunsten ergebende Betrag würde letztendlich als Zahlbetrag dienen. Wahrscheinlicher ist nach Ihren Angaben jedoch die Übernahme der Bemessungsgrundlage nach der Kontinuitätsregel gem. § 69 SGB IX. Dies bedeutet, dass die Bemessungsgrundlage Ihres Krankengeldes ebenso als Bemessungsgrundlage für das Übergangsgeld herangezogen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung 

1 Antworten

wennam 09.12.2023 | 09:25
Das Übergangsgeld wird aus den gleichen Daten wie das Krankengeld berechnet, wenn Sie bis zur Maßnahme krank sind. Aber auch im anderen Fall wird das Einkommen nicht auf den ganzen Monat gerechnet, sondern nur für die 12 Tage.
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