Hallo Samu,
für die Zeit der Teilnahme haben Sie regelmäßig einen Anspruch auf Übergangsgeld. Das Übergangsgeld beträgt für Versicherte ohne Kind 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts, mit einem Kind mit Kindergeldanspruch 75 Prozent. Waren Sie zuletzt selbständig tätig, so wird das Übergangsgeld nicht aus dem letzten Nettoarbeitsentgelt, sondern aus 80 Prozent des der Beitragsentrichtung im letzten Kalenderjahr zugrunde liegenden Einkommens berechnet. Die Berechnungsgrundlage darf bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben einen bestimmten Mindestbetrag nicht unterschreiten. Dieser Mindestbetrag ergibt sich aus 65 Prozent eines fiktiven Arbeitsentgelts, das Ihrer höchsten nachgewiesenen beruflichen Qualifikation entspricht. 68 Prozent oder 75 Prozent der so ermittelten Berechnungsgrundlage ergeben die Höhe dieses Übergangsgeldes.
Hallo. Was willst Du denn im Berufsförderungswerk für eine „Weiterbildung“ machen. Die BfW bieten ausschließlich Bildungsgänge in der Sekundarstufe an,d.h. Berufe, die man ohne mittlere Berufsbildungsreife erreichen kann, Hauptschulberufe und Berufsfindung für diese Bereiche. Sie bieten keine postsekundäre oder tertiäre Bildung an. Wenn Du Dir z.B das BfW Köln anschaust, musst Du vorher wissen, es ist als private Ersatzschule in der Sekundarstufe eine Pflichtschule der Dorfkirche Michaelshoven mit Jungen-und Mädcheninternat und bei der lokalen unteren Schulbehörde zugelassen. Es gibt in Deutschland keine Berufsförderungswerke im Regelschulwesen. Es gibt auch keine Berufsförderungswerke als staatlich anerkannte Weiterbildunseinrichtung. Es ist einfach nur ein privater Verein der nach jeweiligem Landesrecht Privat Ersatzschulen für Behinderte betreibt. Es sind Orte der Sonderpädagogik für Erwachsene die bis zum 25. Lebensjahr noch ohne zuweisbares Iscedniveau sind und ihre Schulpflicht nachholen. Sekundarstufe. Das kann man ohne weiteres auf den jeweiligen Websites feststellen, wenn man es weiss. Im Kirchenberufsförderungswerk in Köln wird sogar Religionslehre gegeben, was bekanntlich oberhalb der Sekundarstufe nicht existiert
Guck Dir mal den link an, das hast Du alle BfW mit allen Bildungsgängen gelistet und kannst erkennen was dort angeboten wird… oberhalb der Sekundarstufe wist Du nicht fündig werden
https://www.bv-bfw.de/files/public/downloads/Printmedien/bfw_flyer_neustart-in-den-beruf-2022-23_web.pdf
Guck Dir einfach alle BfW an, es gibt ja zum Glück nur 28, alles Sekundarstufe und alle stellen sich toller dar als sie in der Tat sind. Einige werden vom CJD also der evangelischen Kirche, einige von Bildungsgmbhs und eines in Deutschland von der Stadtteilkirche in Köln als eine von 54 Kölner Privatschulen betrieben.
Glaube bitte, das Berufsförderungswerk ist kein Ort, an dem Du sein willst. Kirchenschule mit Internat und Religionsunterricht… nicht gut
Hier nochmal wo Du die einzelnen Standorte findest
https://www.bv-bfw.de/wir-vor-ort/standorte.html
Guck Dir mal die Anordnung für Sonderpädagogische Förderung NRW an, besonders §19.
https://bass.schul-welt.de/6225.htm
Diese Auskunft halten ich für falsch. Immobilienkaufmann ist z.B. ein Abiturberuf. Hier stehen einige Umschulungen. https://bfw-berlin-brandenburg.de/berufliche-reha/umschulungqualifizierung/
Da würde ich an Ihrer Stelle ein paar Klicks mehr machen.
Zugangsvoraussetzung: Realschulabschluss wünschenswert… kannst Du also auch mit Hauptschulabschluss machen.
Oder auch hier
https://www.dqr.de/dqr/shareddocs/qualifikationen-neu/de/Immobilienkaufmann-Immobilienkauffrau.html
DQR Niveau 4
Da würde ich an Ihrer Stelle ein paar Klicks mehr machen.
Zugangsvoraussetzung: Realschulabschluss wünschenswert… kannst Du also auch mit Hauptschulabschluss machen.
Oder auch hier
https://www.dqr.de/dqr/shareddocs/qualifikationen-neu/de/Immobilienkaufmann-Immobilienkauffrau.html
DQR Niveau 4
Welcher Abschluss ist Niveau 4?
Der Hauptschulabschluss (HSA) wurde DQR-Niveau 2, der Mittlere Schulabschluss (MSA) DQR-Niveau 3 und die Fachhochschulreife (FHR), die Fachgebundene Hochschulreife (FgbHR) sowie die Allgemeine Hochschulreife (AHR) DQR-Niveau 4 zugeordnet.
In der Erstausbildung ist Zugangsvoraussetzung Abitur und da schon seit 40 Jahren. Für Umschulungen werden die Zugangsvoraussetzungen grundsätzlich immer gelockert, weil hier schon Erstausbildungen vorhanden sind und man es nicht mit 16-jährigen zu tun hat.
Nun, wie es vor 40 Jahren war, lässt sich nicht mehr feststellen. Fakt ist. Der DQR regelt verbindlich die Bildungsniveaus seit ca. 2007.
Vielleicht war früher mehr Lametta. Heute haben wir den DQR und die Isced Levels als verbindliches Regelwerk.
Und… wenn sich eine Einrichtung gross als Weiterbildungseinrichtung präsentiert, ist aber bei den unteren Schulbehörden als private Ersatzschule genehmigt, dann darf sie schulpflichtige aufnehmen die ihre Sekundarstufe nachholen. Weil… egal wie sie ihre Netzpräsens darstellt, sie bleibt Ersatzschule in der Sekundarstufe
Es ist ein Verein und keine private Ersatzschule:
"Gründung
1965 wurde unter Federführung der Landesversicherungsanstalt Berlin der Verein Berufsförderungswerk Berlin e.V. gegründet. Weitere Gründungsmitglieder waren die Bau-Berufsgenossenschaft, die Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie, die Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft, die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten, die Nordwestliche Eisen- und Stahl-Berufsgenossenschaft und die Tiefbau-Berufsgenossenschaft. "
https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsf%C3%B6rderungswerk_Berlin-Brandenburg
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