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Experten-Antwort

Übergangsgeld für Reha bei ALG1 und Arbeitsunfähigkeit

von Magdalena07.11.2025 | 13:46
593 Ansichten
2 Antworten
Guten Tag, ich stecke in einer komplexen Situation. Seit 01/2024 bin ich krankgeschrieben und erhalte seitdem auch laufend aller 4 Wochen eine neue Krankschreibung. Nachdem ich im Sommer vom Krankengeld ausgesteuert wurde, erhalte ich nun ALG 1 in der Nahtlosigkeitsregelung. Nun wurde ich von der Agentur für Arbeit zu einer Reha aufgefordert, die vom 25.11.-30.12. stattfinden wird. Die Agentur für Arbeit hat mir bereits mitgeteilt, dass für die Zeit kein ALG 1 gezahlt wird sondern ich Übergangsgeld beantragen muss. Nun meine Fragen dazu: 1. Ich habe gelesen, dass Übergangsgeld bei ALG Bezug nur dann gezahlt wird, wenn das ALG aus einem Erwerbseinkommen berechnet wurde. Nun habe ich ja aber vorher Krankengeld bezogen. Wurde das ALG dann trotzdem aus meinem Gehalt vor der Krankheit berechnet, sodass ich Anspruch auf Übergangsgeld habe? 2. Auch habe ich Folgendes gelesen (Zitat): „Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld oder als erwerbsfähige Person auf Bürgergeld hat, kann nur dann Übergangsgeld bekommen, wenn wegen der Hauptleistung der Rentenversicherung keine ganztägige Erwerbstätigkeit möglich ist, also bei Maßnahmen mit mehr als 15 Wochenstunden. Wer schon wegen Arbeitsunfähigkeit nicht arbeiten kann, bekommt deshalb kein Übergangsgeld, sondern weiterhin Arbeitslosengeld bzw. Bürgergeld.“ Nun ist es so, dass ich ja seit 2024 lückenlos krankgeschrieben und damit arbeitsunfähig bin. Heißt das nun, dass ich kein Übergangsgeld bekomme? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.11.2025 | 07:47

Sehr geehrte Magdalena,

 

Das ALG wird auch in Fällen der Aussteuerung aus Ihrem Erwerbseinkommen berechnet. Daher haben Sie in solchen Fällen auch Anspruch auf Übergangsgeld.

Das Zitet der zweiten Frage kann eher auf eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung Weiterbildung etc.) angewendet werden. In Ihrem Fall handelt es sich, so wie ich es aus dem Fall jetzt lese um eine medizinische Rehabilitation.

In jedem Fall sollten Sie kurz vor Antritt der Rehabilitation den Ausgefüllten G0512 an den zuständigen RV Träger senden.

 

Homepage | Erklärung der Versicherten / des Versicherten - Leistungen zur medizinischen Rehabilitation | Deutsche Rentenversicherung

1 Antworten

ÜGam 07.11.2025 | 14:47
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Das Übergangsgeld wird aus dem Krankengeld berechnet.
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