Sehr geehrte Magdalena,
Das ALG wird auch in Fällen der Aussteuerung aus Ihrem Erwerbseinkommen berechnet. Daher haben Sie in solchen Fällen auch Anspruch auf Übergangsgeld.
Das Zitet der zweiten Frage kann eher auf eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung Weiterbildung etc.) angewendet werden. In Ihrem Fall handelt es sich, so wie ich es aus dem Fall jetzt lese um eine medizinische Rehabilitation.
In jedem Fall sollten Sie kurz vor Antritt der Rehabilitation den Ausgefüllten G0512 an den zuständigen RV Träger senden.
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