Hallo Kc,
bei Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen entsteht grundsätzlich ein Anspruch auf Übergangsgeld.
Inwieweit dieser ausgezahlt wird oder ruht muss allerdings individuell geprüft werden und kann daher nicht in diesem Forum diskutiert werden.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an den Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherungsträger unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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