Beim Krankengeld und Übergangsgeld wird nach dem letzten Lohn berechnet, beim Übergangsgeld hingegen wird wird die Qualifikationsstufe hingegen noch berücksichtigt weshalb die meisten mehr Übergangsgeld bekommen als wenn diese Krankengeld bekommen. Nicht jeder bekommt gleich mehr Übergangsgeld als Krankengeld, demnach ist das was die DRV schreibt schon vollkommen richtig.
Hier mal ein Beispiel:
Herr Maier wohnt in Dresden und hat keine Ausbildung. Er ist unverheiratet und hat keine Kinder. Er hat im September 600 € brutto verdient und netto 480 €. Im Oktober bezieht er Übergangsgeld von der Rentenversicherung für eine Reha.
Bruttoeinkommen pro Tag: 600 € : 30 = 20 €
80 % von 20 € sind 16 €
Nettoeinkommen pro Tag: 480 €: 30 = 16 €
Die 80 % des Bruttoeinkommens genauso hoch wie das Nettoeinkommen pro Tag. Normalerweise läge die Berechnungsgrundlage also bei 16 €. Da die 16 € allerdings sehr wenig sind, muss ein Vergleich zur Berechnungsgrundlage aus fiktivem Einkommen angestellt werden.
Berechnungsgrundlage aus fiktivem Einkommen:
Herr Maier hat keine Ausbildung und fällt daher in Qualifikationsstufe 4.
Er wohnt in Ostdeutschland. Als fiktives Einkommen werden ihm daher 69,30 € pro Tag berechnet.
Die Berechnungsgrundlage beträgt jeweils nur 65 % des fiktiven Einkommens, also für Herrn Maier 45,05 €.
Die Berechnungsgrundlage aus fiktivem Einkommen liegt mit 45,05 € über den aus seinem tatsächlichen Einkommen errechneten 16 €. Damit werden als Berechnungsgrundlage 45,05 € herangezogen.
Sein Übergangsgeld beträgt 68 % davon, also 30,63 € pro Tag.
Herr Maier bekommt damit Übergangsgeld, das deutlich höher ist als sein vormaliges Bruttoeinkommen.