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Experten-Antwort

Übergangsgeld ist immer niedriger als Krankengeld? - Nein!-

von Greta20.04.2024 | 13:07
6868 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich zitiere aus einem Artikel dieses Forums: "Höhe des Übergangsgeldes: Egal, welcher Träger das Übergangsgeld zahlt: Wie viel Sie bekommen, hängt davon ab, wie hoch Ihr letztes Arbeitsentgelt war. Versicherte ohne Kinder bekommen 68 Prozent von Ihrem letzten Nettolohn." "Aufgrund der Berechnungsgrundlage fällt das Übergangsgeld niedriger aus als das Krankengeld. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent vom letzten Brutto-, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettogehalt – bis zu einem gesetzlichen festgelegten Höchstbeitrag pro Tag." Quelle: https://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/rehabilitation-ziele-art… ------------------------ Das stimmt so nicht. ☝🏻 Ich habe ein höheres Einkommen als die gesetzliche Krankenkasse, aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze, bei der Berechnung des Krankengeldes berücksichtigt. Ich werde sozusagen beim Krankengeld benachteiligt, weil durch die Deckelung nicht mein komplettes Jahreseinkommen berücksichtigt wird. Diese Benachteiligung habe ich bei der Berechnung des Übergangsgeldes nicht. Dort ist die Beitragsbemessungsgrenze viel höher angesetzt, sodass dort mein komplettes Jahreseinkommen berücksichtigt wird. Mein Tagessatz ist dadurch beim Übergangsgeld fast 7 Euro höher als beim Krankengeld. Ich habe Kollegen, die sich bisher vor einer Reha gescheut haben, weil sie die Floskel "Übergangsgeld ist niedriger als Krankengeld" blind geglaubt haben. Also lasst euch davon nicht entmutigen, das ist nicht immer zutreffend.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

bei vorherigem Bezug von Krankengeld bis zum Beginn der Reha erhält die Rentenversicherung zur Berechnung des Übergangsgeldes immer die Berechnungswerte der Krankenkasse, sodass in diesen Fällen das Übergangsgeld immer niedriger ausfällt als das Krankengeld.

Und wenn kein Krankengeld vorher bezogen wurde, kann auch nicht festgestellt werden, wie hoch das Krankengeld gewesen wäre. Es wurde ja kein Krankengeld gezahlt. Hier wird ja dann auch kein Vergleich gemacht.

Beste Grüsse Ihr Expertenteam

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7 Antworten

Keks?am 20.04.2024 | 13:20
Brav, Sie dürfen sich einen Keks nehmen als Belohnung.
Gretaam 20.04.2024 | 13:23
Ich nehme doch nicht den Geringverdienern die Kekse weg. 😘
Keks?am 20.04.2024 | 13:27
Kekse sind für alle da.
!!!am 20.04.2024 | 14:24
Beim Krankengeld und Übergangsgeld wird nach dem letzten Lohn berechnet, beim Übergangsgeld hingegen wird wird die Qualifikationsstufe hingegen noch berücksichtigt weshalb die meisten mehr Übergangsgeld bekommen als wenn diese Krankengeld bekommen. Nicht jeder bekommt gleich mehr Übergangsgeld als Krankengeld, demnach ist das was die DRV schreibt schon vollkommen richtig. Hier mal ein Beispiel: Herr Maier wohnt in Dresden und hat keine Ausbildung. Er ist unverheiratet und hat keine Kinder. Er hat im September 600 € brutto verdient und netto 480 €. Im Oktober bezieht er Übergangsgeld von der Rentenversicherung für eine Reha. Bruttoeinkommen pro Tag: 600 € : 30 = 20 € 80 % von 20 € sind 16 € Nettoeinkommen pro Tag: 480 €: 30 = 16 € Die 80 % des Bruttoeinkommens genauso hoch wie das Nettoeinkommen pro Tag. Normalerweise läge die Berechnungsgrundlage also bei 16 €. Da die 16 € allerdings sehr wenig sind, muss ein Vergleich zur Berechnungsgrundlage aus fiktivem Einkommen angestellt werden. Berechnungsgrundlage aus fiktivem Einkommen: Herr Maier hat keine Ausbildung und fällt daher in Qualifikationsstufe 4. Er wohnt in Ostdeutschland. Als fiktives Einkommen werden ihm daher 69,30 € pro Tag berechnet. Die Berechnungsgrundlage beträgt jeweils nur 65 % des fiktiven Einkommens, also für Herrn Maier 45,05 €. Die Berechnungsgrundlage aus fiktivem Einkommen liegt mit 45,05 € über den aus seinem tatsächlichen Einkommen errechneten 16 €. Damit werden als Berechnungsgrundlage 45,05 € herangezogen. Sein Übergangsgeld beträgt 68 % davon, also 30,63 € pro Tag. Herr Maier bekommt damit Übergangsgeld, das deutlich höher ist als sein vormaliges Bruttoeinkommen.
Gretaam 20.04.2024 | 17:34
Zitat von !!! anzeigenausblenden
!!! schrieb

Beim Krankengeld und Übergangsgeld wird nach dem letzten Lohn berechnet, beim Übergangsgeld hingegen wird wird die Qualifikationsstufe hingegen noch berücksichtigt weshalb die meisten mehr Übergangsgeld bekommen als wenn diese Krankengeld bekommen. Nicht jeder bekommt gleich mehr Übergangsgeld als Krankengeld, demnach ist das was die DRV schreibt schon vollkommen richtig.

Hier mal ein Beispiel:

Herr Maier wohnt in Dresden und hat keine Ausbildung. Er ist unverheiratet und hat keine Kinder. Er hat im September 600 € brutto verdient und netto 480 €. Im Oktober bezieht er Übergangsgeld von der Rentenversicherung für eine Reha.

Bruttoeinkommen pro Tag: 600 € : 30 = 20 €

80 % von 20 € sind 16 €

Nettoeinkommen pro Tag: 480 €: 30 = 16 €

Die 80 % des Bruttoeinkommens genauso hoch wie das Nettoeinkommen pro Tag. Normalerweise läge die Berechnungsgrundlage also bei 16 €. Da die 16 € allerdings sehr wenig sind, muss ein Vergleich zur Berechnungsgrundlage aus fiktivem Einkommen angestellt werden.

Berechnungsgrundlage aus fiktivem Einkommen:

Herr Maier hat keine Ausbildung und fällt daher in Qualifikationsstufe 4.

Er wohnt in Ostdeutschland. Als fiktives Einkommen werden ihm daher 69,30 € pro Tag berechnet.

Die Berechnungsgrundlage beträgt jeweils nur 65 % des fiktiven Einkommens, also für Herrn Maier 45,05 €.

Die Berechnungsgrundlage aus fiktivem Einkommen liegt mit 45,05 € über den aus seinem tatsächlichen Einkommen errechneten 16 €. Damit werden als Berechnungsgrundlage 45,05 € herangezogen.

Sein Übergangsgeld beträgt 68 % davon, also 30,63 € pro Tag.

Herr Maier bekommt damit Übergangsgeld, das deutlich höher ist als sein vormaliges Bruttoeinkommen.

Ich habe nicht behauptet, dass das Übergangsgeld immer höher als das Krankengeld ist. 😊 Die DRV hingegen schreibt im Artikel, dass das Übergangsgeld (immer) niedriger ist als das Krankengeld. Und das stimmt nun mal nicht. Also ich habe Recht und Sie nicht. 😘
!!!am 20.04.2024 | 17:54
"Aufgrund der Berechnungsgrundlage fällt das Übergangsgeld niedriger aus als das Krankengeld. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent vom letzten Brutto-, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettogehalt – bis zu einem gesetzlichen festgelegten Höchstbeitrag pro Tag." Wo steht dort das wort immer?😊 In der Regel erhalten alle weniger Übergangsgeld bis auf einige ausnahmen, ich z.b hab nicht mehr Übergangsgeld als wenn ich Krankengeld habe, jemand mit Minijob oder wenig Einkommen hat dagegen mehr als wenn er Krankengeld bekommt da dann das Fiktive einkommen gemäß der Qualifikationsstufen zu Grunde gelegt wird Das was die DRV schreibt ist schon völlig richtig da man von der Mehrheit ausgeht die ein niedrigeres Übergangsgeld haben werden anstatt Krankengeld. Wie gesagt es steht nicht das wort immer im Satz. Jetzt können wir noch mal auslosen wer recht hat 😘
Hänselam 21.04.2024 | 13:25
"Diese Benachteiligung ..." Welche Benachteiligung? Sie zahlen wegen der Beitragsbemessungsgrenze doch auch weniger KV-Beiträge als Sie es aufgrund Ihres Gehalts eigentlich müssten. Scheinbar gefällt Ihnen das nicht. Sie können die KK ja mal fragen, ob Sie nicht freiwillig auf die Beitragsbemessungsgrenze verzichten und den vollen KV-Beitrag zahlen dürfen.
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