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Experten-Antwort

Übergangsgeld (LTA) nach Krankengeld

von VokerPy22.09.2025 | 11:29
523 Ansichten
7 Antworten
Ich beginne meine Umschulung im Rahmen von LTA. Bislang bin ich im Krankengeldbezug. Da ich ein Kind habe, wird mein Übergangsgeld mit 75 % vom Krankengeld berechnet. Ist dies zutreffen? Besten Dank für Ihre Mühe.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.09.2025 | 12:14

Hallo VokerPy,

 

das Übergangsgeld beträgt für Versicherte ohne Kind 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts, mit einem Kind mit Kindergeldanspruch 75 Prozent. Waren Sie zuletzt selbständig tätig, so wird das Übergangsgeld nicht aus dem letzten Nettoarbeitsentgelt, sondern aus 80 Prozent des der Beitragsentrichtung im letzten Kalenderjahr zugrunde liegenden Einkommens berechnet. Die Berechnungsgrundlage darf bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben einen bestimmten Mindestbetrag nicht unterschreiten. Dieser Mindestbetrag ergibt sich aus 65 Prozent eines fiktiven Arbeitsentgelts, das Ihrer höchsten nachgewiesenen beruflichen Qualifikation entspricht. 75 Prozent (mit Kind) der so ermittelten Berechnungsgrundlage ergeben die Höhe des Übergangsgeldes.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

6 Antworten

Berndam 22.09.2025 | 11:49
Berechnungbasis ist das letzte Bruttoarbeitsentgelt
VokerPyam 22.09.2025 | 12:04
Bernd schrieb

Berechnungbasis ist das letzte Bruttoarbeitsentgelt

Mir wurde gesagt, nicht wenn vorher Krankengeld bezogen wurde, weil dies als Regelentgelt gilt.
Fliederam 22.09.2025 | 14:12
VokerPy schrieb

Vielen Dank für die Antwort. Könnten Sie noch einmal genau auf den Fall eingehen, dass wenn das Krankengeld bis einen Tag vor der Maßnahme läuft, dieses als Regelentgelt behandelt wird und somit das Übergangsgeld vom Krankengeld berechnet wird und nicht vom Nettoentgelt wie im "Normalfall".

Bei durchgängigem Leistungsbezug wird das Übergangsgeld aus der gleichen Berechnungsgrundlage berechnet wie das Krankengeld (grob gesagt Entgelt vor Krankengeld). Zusätzlich findet beim Übergangsgeld für LTA aber auch eine Vergleichsberechnung mit fiktivem Übergangsgeld anhand von Qualifikationsstufen statt. Ist das fiktive Übergangsgeld nach Qualifikationsstufe höher, wird dies gezahlt. Ganz definitiv kann man Ihnen das ohne Kenntnis der Daten (Entgelt, Qualifikation etc) also nicht sagen.
Was soll das?am 22.09.2025 | 15:30
VokerPy schrieb

Vielen Dank für die Antwort. Könnten Sie noch einmal genau auf den Fall eingehen, dass wenn das Krankengeld bis einen Tag vor der Maßnahme läuft, dieses als Regelentgelt behandelt wird und somit das Übergangsgeld vom Krankengeld berechnet wird und nicht vom Nettoentgelt wie im "Normalfall".

Sonst noch Wünsche? Wenden Sie sich wie jeder vernünftige Fragesteller bei derart individuellen Fragen an Ihren zuständigen Rententräger und nicht an ein anonymes Forum, in dem niemand Einsicht in Ihren Vorgang hat.
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