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Experten-Antwort

Übergangsgeld möglich?

von A A.23.02.2024 | 00:19
159 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hi, Ist es möglich sein Übergangsgeld früher zu bekommen also schon am nächsten Tag wenn jemand im Schwierigkeiten liegt obwohl man in 5 Tage sowieso bekommt und sein Berater per Mail informiert hat und meinte „es wird an die zuständige Leistungsabteilung weitergeleitet“? Ich bitte um einen schnelle Rückmeldung. MfG A. A.

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo A A.,

 

Wir empfehlen Ihnen, sich telefonisch mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen und Ihre Fragen individuell zu klären. Die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Unterlagen. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo A A.,

 

Wir empfehlen Ihnen, sich telefonisch mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen und Ihre Fragen individuell zu klären. Die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Unterlagen. 

 

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7 Antworten

Stefanam 23.02.2024 | 00:27
Vorher gibt es gar nichts, erst nach Ablauf der Maßnahme. Sie haben die Möglichkeit nach Ablauf von 2 Wochen Reha-Aufenthalt einen anteiligen Vorschuss auf das Übergangsgeld zu erfragen. Bitte entnehmen Sie Ihrem Reha-Bewilligungsbescheid die Telefonnummer des zuständigen Sachbearbeiters und fragen Sie persönlich nach. Ansonsten erfolgt die Übergangsgeldzahlung grundsätzlich nach Ablauf der Reha-Massnahme, wenn der Entlassungsbericht dem Rententräger vorliegt.
kurz und knappam 23.02.2024 | 00:27
bei der zuständigen Leistungsabteilung nachfragen? Hier im Forum liegen Ihre Unterlagen gar nicht vor und keiner weiß, ob, wann, und wie lange Sie noch Anspruch haben... Oder bei der Bank eine kurzfristige Überziehung beantragen? Ist keine Frage, die in einem Forum 'gelöst' werden kann. https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se…
A. A.am 23.02.2024 | 00:33
Zitat von kurz und knapp anzeigenausblenden
Ich bin in einer unterstützte Beschäftigung in der Maßnahme beigetreten und empfohlen durch Agentur für Arbeit und das endet bis 2 Jahre. Und normalerweise können die doch ausnahmsweise machen wenn man im Schwierigkeiten liegt oder nicht wenn man sein Übergangsgeld früher bekommt obwohl in 5 Tage sowieso überwiesen wird? MfG A. A.
A. A.am 23.02.2024 | 00:35
Zitat von Stefan anzeigenausblenden
Ich bin in einer unterstützte Beschäftigung in der Maßnahme beigetreten und empfohlen durch Agentur für Arbeit und das endet bis 2 Jahre. Und normalerweise können die doch ausnahmsweise machen wenn man im Schwierigkeiten liegt oder nicht wenn man sein Übergangsgeld früher bekommt obwohl in 5 Tage sowieso überwiesen wird? MfG A. A.
Stefanam 23.02.2024 | 00:56
Zitat von A. A. anzeigenausblenden
Wie bereits geschrieben rufen Sie Ihren Sachbearbeiter an wenn Ihnen 5 Tage früher so wichtig sind. Ansonsten sprechen Sie mit Ihrer Bank, Vermieter oder der Person die Ihr Geld will und erklären Sie Ihm die Situation. Notfalls leihen Sie sich das Geld von einem guten Freund und geben Sie es Ihm 5 Tage später wieder. Viel Erfolg
kurz und knappam 23.02.2024 | 00:56
'normalerweise' werden keine Ausnahmen gemacht, es gibt feste Zahlungstermine, an denen Unmengen von Zahlungen an Unmengen von Übergangsgeldempfängern erfolgen. Das ist nicht wie zu Hause, 'ich überweise das mal eben'... Also können Sie es nur mit der zuständigen DRV klären. Entweder telefonisch, wie von @Stefan empfohlen oder schriftlich (online) mit dem Kontaktformular. Hier im Forum kommen Sie nicht weiter, leider :-(
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