Guten Tag, Versuch,
hier können Sie sich in die Voraussetzungen für das Übergangsgeld einlesen:
Sinn des Übergangsgeldes ist es, eine durch die medizinische Reha-Leistung wegfallende Leistung zu ersetzen.
Ob eine Unterbrechung des Arbeitslosengeldbezugs möglich und sinnvoll ist, können Ihnen sicher die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung