Das Übergangsgeld wird für die Dauer der medizinischen Rehabilitation gezahlt.
Das Krankengeld wird für die Dauer der Rehabilitation eingestellt.
Vor der Rehabilitation übersendet Ihnen die Deutsche Rentenversicherung die entsprechenden Formulare für die
Beantragung des Übergangsgeldes.
Hierbei bescheinigt Ihnen die Krankenkasse auf dem Formular G0518 den Bezug des Krankengeldes.