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Experten-Antwort

Übergangsgeld nach LTA

von Marie17.01.2025 | 11:48
356 Ansichten
4 Antworten
Hallo, ich habe meine Umschlung jetzt erfolgreich abgeschlossen. Jetzt Frage ich mich, ob ich das Übergangsgeld, was mir noch drei Monate nach der Umschlung zusteht,weil ich noch kein Arbeit habe, erneut beantragen muss. Danke im voraus. Freundliche Grüße Marie

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.01.2025 | 12:37

Hallo Marie,

 

sollten Sie im Anschluss an die Umschulung noch einen Anspruch für mindestens 90 Tage Arbeitslosengeld haben, so besteht kein Anspruch auf Anschlussübergangsgeld §71 Abs. 4 SGB IX

Sie haben dazu ein entsprechendes Schreiben mit allen Informationen vor Ende der Maßnahme erhalten. Diesem Schreiben sind auch die Vordrucke für die Beantragung des Anschluss ÜG beigefügt (in der Regel 3 Formulare)

Sollte der Anspruch aus ALG 1 nicht mehr oder weniger als 90 Tage bestehen, so können Sie das ÜG mittels der ihnen übersandten Formulare beantragen.

Dazu lassen sie bitte jedes Formular durch die Agentur für Arbeit abstempeln und reichen es bei der DRV ein.  Die Auszahlung erfolgt dann immer rückwirkend ab dem Tag der Bestätigung (Tagesstempel der Agentur).

 

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

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