Hallo Esmeralda,
wenn es sich bei Ihrer bevorstehenden Reha-Maßnahme um dieselbe Erkrankung handelt, möchten wir Sie bitten, das Übergangsgeld rechtzeitig vor Beginn der Reha bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen.
Sollte es sich um eine andere oder neue Erkrankung handeln, beachten Sie bitte, dass Ihr Arbeitgeber bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung leistet. Nach Ablauf dieser sechs Wochen übernimmt der Rentenversicherungsträger die Übergangsgeldleistungen.