Hallo Elli,
den Ausführungen von „75% des letzten Nettogehaltes“ können wir uns grundsätzlich anschließen.
Es ist ergänzend ist zu erwähnen, dass das Übergangsgeld 75 Prozent von der Berechnungsgrundlage beträgt. Die Berechnungsgrundlage beträgt 80 Prozent des letzten Bruttoverdienstes, wird jedoch begrenzt auf die Höhe des Nettoverdienstes. Das bedeutet, dass es nicht immer 75 Prozent des letzten Nettogehaltes ist.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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