Guten Tag, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist kein Ausschlussgrund. Sofern neben der Rente Einkommen aus einer versicherten Beschäftigung oder Selbständigkeit bzw. einer anderen Sozialleistung (z.B. Krankengeld oder Arbeitslosengeld I) vorliegt, kann Anspruch auf Übergangsgeld bestehen. Dies können Sie nach Bewilligung der Leistung zur medizinischen Rehabilitation mit dem Formular G0512 beantragen.
Bedenken Sie, dass Ihre Erwerbsfähigkeit während der Reha überprüft wird und dies ggf. Auswirkungen auf Ihren Rentenanspruch haben kann.