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Experten-Antwort

Übergangsgeld teilweise EU-Rente

von LB30.07.2026 | 08:51
121 Ansichten
5 Antworten

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Guten Tag, ich erwäge eine ambulante Reha zu beantragen. Ich bekomme eine unbefristete Teilerwerbsminderungsrente. Habe ich während der Reha dann einen Anspruch auf Übergangsgeld und muss dieses beantragen? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist kein Ausschlussgrund. Sofern neben der Rente Einkommen aus einer versicherten Beschäftigung oder Selbständigkeit bzw. einer anderen Sozialleistung (z.B. Krankengeld oder Arbeitslosengeld I) vorliegt, kann Anspruch auf Übergangsgeld bestehen. Dies können Sie nach Bewilligung der Leistung zur medizinischen Rehabilitation mit dem Formular G0512 beantragen. 
Bedenken Sie, dass Ihre Erwerbsfähigkeit während der Reha überprüft wird und dies ggf. Auswirkungen auf Ihren Rentenanspruch haben kann. 

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4 Antworten

Übergangsgeldam 30.07.2026 | 09:20
Übergangsgeld hat eine Entgeltersatzfunktion. Wenn neben der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung noch andere Leistungen bezogen werden, die nicht während der Reha gezahlt werden, dann kann das Übergangsgeld beantragt werden.
Guten Tagam 30.07.2026 | 09:25
die ambulante Reha muss dafür zunächst bewilligt werden, das geht nur, wenn die Reha eine Verbesserung des Gesundheitszustandes herbeiführt. Wenn die bewilligt wurde, kann man bezgl. des Übergangsgeldes den Antrag online stellen und wird sehen, was dabei herauskommt.
ÜGam 30.07.2026 | 09:28
Wenn die Reha bewilligt wird, kann es sein, dass Sie danach gar keinen Anspruch mehr auf Ihre Erwerbsminderungsrente haben. Denn eine Reha wird nur dann bewilligt werden, um eine volle Erwerbsminderungsrente zu vermeiden oder sogar die teilweise Erwerbsminderungsrente entfallen zu lassen. Die teilweise Erwerbsminderungsrente wird auf das Übergangsgeld angerechnet. Ein Antrag auf ÜG muss natürlich gestellt werden.
Tolle Ideeam 30.07.2026 | 09:39
Wenn Sie unbedingt riskieren wollen, dass auch Ihre teilweise EM-Rente aberkannt wird, ist das eine gute Idee. Denn genau darum geht es in einer Reha, die Arbeitsfähigkeit möglichst vollständig weider herzustellen. Aber nur zu, die Beitragszahler danken es Ihnen!
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