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Experten-Antwort

Übergangsgeld trotz ALG 2

von Tim 13.05.2025 | 08:53
251 Ansichten
2 Antworten
Hallo zusammen, ich starte demnächst in eine RPK-Maßnahme (Rehabilitation psychisch erkrankter). Aller Vorraussicht nach, werde ich in diesem Zeitraum Anspruch auf Übergangsgeld haben. Ich überlege nach der Reha eine Umschulung zu absolvieren. Meine Frage: Durch die Wartezeit auf die Reha ist mein Anspruch auf Krankengeld und ALG 1 nahezu aufgebraucht. Kann ich trotzdem Übergangsgeld während der Unschulung erhalten, wenn ich zwischen RPK und Umschulung unverschuldet einige Monate im Bürgergeld bin ? Ich kann überhaupt noch nicht abschätzen, wie lange es dauert einen Umschulungsplatz zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen, Tim

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.05.2025 | 10:13

Hallo Tim,

 

der Anspruch auf Übergangsgeld während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist unabhängig davon, welche Wartezeit man ggf. mit anderen Entgeltersatzleistungen vor einer solchen Maßnahme verbracht hat.

Das Übergangsgeld als ergänzende Leistung muss im Zusammenhang mit einer entsprechenden LTA Maßnahme (z.B. Umschulung) stehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 13.05.2025 | 14:04
Würde Ihnen vorschlagen erst mal in aller Ruhe die Reha zu absolvieren. Nach Abschluß der Reha sehen Sie dann wie es weitergeht. Arbeiten oder vielleicht auch eine berufliche Maßnahme im Rahmen von LTA - und wenn die dann bewilligt ist und klar ist was gefördert wird, wird ein Rehafachberater da sein der auch mit Ihnen bespricht was Sie dann an Geld bekommen. Theoretische Ausführungen über "was wäre wenn vielleicht irgendwann......" führen heute doch zu nichts. Im schlimmsten Fall gibts dann halt Bürgergeld oder wie auch immer diese "Sozialkohle" dann heißt wenn es vielleicht so weit ist.
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