Hallo Moni W.,
bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist die Anrechnung von Erwerbseinkommen nach § 72 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) auf das Übergangsgeld wie bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durchzuführen. Ist also aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis kein Übergangsgeld berechnet worden, kann das während des Übergangsgeldbezuges bezogene Entgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung nicht auf das aus dem Arbeitsentgelt der Hauptbeschäftigung berechnete Übergangsgeld angerechnet werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die geringfügige Beschäftigung bereits vor der Leistung oder erst später aufgenommen wurde. Es ist auch unerheblich, ob es sich um ein versicherungspflichtiges oder ein von der Versicherungspflicht befreites geringfügiges Beschäftigungsverhältnis handelt.
Etwas anderes gilt nur, wenn während der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben eine Beschäftigung aufgenommen wird, die mehr als geringfügig ist, oder eine bereits vor Beginn der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bestehende, geringfügige Beschäftigung während der Leistung auf ein mehr als geringfügiges Niveau angehoben wird. In diesen Fällen ist eine Anrechnung vorzunehmen, da der Zweck der wirtschaftlichen Absicherung des Versicherten während der Teilnahme an der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, durch die Beschäftigungsaufnahme zumindest zum Teil nicht mehr erforderlich ist.
Außerdem ist in derartigen Fällen immer im Einzelfall zu prüfen, ob die aufgenommene Beschäftigung möglicherweise das Rehabilitationsziel gefährden könnte.
Sie sollen lernen während der Umschulung und nicht als Kassierer arbeiten. Dafür gibt es schließlich das Übergangsgeld.
Grundsätzlich ist ein Hinzuverdienst in jeder Höhe möglich. Allerdings wird er angerechnet, wenn die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird.
Ich halte es für schwierig, schon vor dem Umschulungsbeginn eine Nebenbeschäftigung zu planen. In erster Linie sollte ein möglichst guter Ausbildungsabschluss erreicht werden. Aktuell ist ja noch nicht mal klar, wie Sie mit der Umschulung zurecht kommen. Ich wäre da vorsichtig.
Ich halte es für schwierig, schon vor dem Umschulungsbeginn eine Nebenbeschäftigung zu planen. In erster Linie sollte ein möglichst guter Ausbildungsabschluss erreicht werden. Aktuell ist ja noch nicht mal klar, wie Sie mit der Umschulung zurecht kommen. Ich wäre da vorsichtig.
Danach wurde nicht gefragt.
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