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Experten-Antwort

Übergangsgeld während der Reha

von Fragesteller24.02.2026 | 21:35
308 Ansichten
3 Antworten
Ich bin ausgesteuert und habe für 18 Tage alg bezogen , bevor ich meine Reha angetreten habe . Nun möchte die Rentenversicherung einen Aufhebungsvertrag von mir , um das übergangsgeld zu zahlen . Können Sie mir erklären was das auf dich hat ? Für ihre Hilfe bedanke ich mich schon einmal im voraus .

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.02.2026 | 14:10

Guten Tag,

 

ich vermute Sie haben da etwas missverstanden. Wenn vor Beginn der Reha Arbeitslosengeld 1 bezogen wird, so müssen Sie der Agentur für  Arbeit mitteilen, von wann bis wann Sie in der Reha sind. Die Agentur für Arbeit unterbricht dann die Zahlung von Arbeitslosengeld und erteilt einen Beendigungsbescheid. Diesen Bescheid legen Sie bei der Rentenversicherung vor, damit Sie während der Reha Übergangsgeld erhalten können. Nach der Reha nimmt dann die Agentur für Arbeit wieder die Zahlung auf, wenn bekannt ist, wann das Übergangsgeld endet.

 

Beim Bezug von Bürgergeld zahlt das Jobcenter auch während der Reha, es besteht kein Anspruch auf Übergangsgeld.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr Expertenteam

2 Antworten

A Aam 24.02.2026 | 21:58
Meinen Sie vielleicht einen Aufhebungsbescheid vom Arbeitsamt? Den beantragen Sie beim Arbeitsamt. Sie reichen dort die Aufnahmeanzeige und später auch die Entlassungsanzeige beim Arbeitsamt (und der Krankenkasse) ein. Beim Arbeitsamt beantragen Sie den Aufhebungsbescheid. Und reichen den bei der DRV zur Berechnung von Übergangsgeld ein.
AfAam 25.02.2026 | 09:06
Die AfA muss Ihnen schriftlich das (vorläufige) Ende der Leistung bestätigen, das können Sie im besten Fall über die 0800er-Hotline der AfA erledigen. Bzgl. Übergangsgeld: um bei fehlenden Rücklagen nicht unnötig in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, können Sie nach frühestens 14 Tagen Reha bei der DRV schriftlich einen Antrag auf Übergangsgeld-Vorschuß stellen, sofern die Reha nicht schon beendet ist.
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