Guten Tag,
ich vermute Sie haben da etwas missverstanden. Wenn vor Beginn der Reha Arbeitslosengeld 1 bezogen wird, so müssen Sie der Agentur für Arbeit mitteilen, von wann bis wann Sie in der Reha sind. Die Agentur für Arbeit unterbricht dann die Zahlung von Arbeitslosengeld und erteilt einen Beendigungsbescheid. Diesen Bescheid legen Sie bei der Rentenversicherung vor, damit Sie während der Reha Übergangsgeld erhalten können. Nach der Reha nimmt dann die Agentur für Arbeit wieder die Zahlung auf, wenn bekannt ist, wann das Übergangsgeld endet.
Beim Bezug von Bürgergeld zahlt das Jobcenter auch während der Reha, es besteht kein Anspruch auf Übergangsgeld.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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