Guten Tag,
das Übergangsgeld leitet sich nicht von Ihrem Krankengeld, sondern in der Regel von Ihrem letzten Netto-Entgelt ab.
Die Berechnung des Übergangsgeldes ist gesetzlich geregelt, ein "irgendwie mehr" ist nicht möglich.
Sollte das Übergangsgeld nicht zum Lebensunterhalt ausreichen, müssten ggf. ergänzende Leistungen (wie z.B. Bürgergeld) in Anspruch genommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung