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Experten-Antwort

Übergangsgeld zu niedrig - was tun?

von Schaufling05.08.2025 | 09:04
628 Ansichten
4 Antworten
Ich im Krankengeld Bezug (ca 1220€) und in einer zweiten von der Rentenversicherung Bund genehmigten Reha. Die Dame vom Sozialdienst sagt mir, dass mein Übergangsgeld jetzt vom Krankengeld aus berechnet wird, also 68% (kinderlos) von den 1220€. Das reicht dann nicht mal für meine Miete! es gäbe aber Möglichkeiten bei der DRV "irgendwie" mehr zu bekommen. "Man müsse da fragen". Kann mir bitte jemand helfen, welche Möglichkeiten des höheren Geldbezugs es bei der DRV bei so niedrigen Übergangsgeld gibt? (dass es Bürgergeld und Wohngeld gibt, weiss ich schon) Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.08.2025 | 13:16

Guten Tag,

 

das Übergangsgeld leitet sich nicht von Ihrem Krankengeld, sondern in der Regel von Ihrem letzten Netto-Entgelt ab.

Die Berechnung des Übergangsgeldes ist gesetzlich geregelt, ein "irgendwie mehr" ist nicht möglich.

Sollte das Übergangsgeld nicht zum Lebensunterhalt ausreichen, müssten ggf. ergänzende Leistungen (wie z.B. Bürgergeld) in Anspruch genommen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Fliederam 05.08.2025 | 09:09
Das Übergangsgeld dürfte nicht aus dem Krankengeld berechnet werden, sondern aus der gleichen Berechnungsgrundlage wie das Krankengeld. Dadurch wird es aller Wahrscheinlichkeit nach trotzdem etwa niedriger sein, aber nicht 68% vom Krankengeld ;-) Voraussetzung ist, dass sie durchgehend AU waren.
Ergänzungam 05.08.2025 | 09:20
Die Berechnung von Übergangsgeld ist gesetzlich eindeutig geregelt und Härtefallregelungen sind nicht vorgesehen. Sollte das Übergangsgeld trotz der anderen/richtigen Ausgangsbasis nicht Ihre Fixkosten decken, werden Sie auf Rücklagen und im schlimmsten Fall auf das Jobcenter zurückgreifen müssen.
Alles relativam 05.08.2025 | 13:17
Ob ihr Übergangsgeld , so wie sie es zunächst verstanden haben, "so niedrig" ist, ist Ansichtssache. Da Sie aber schon wissen, dass es Bürgergeld unf Wohngeld gibt, braucht man dazu wohl gar nicht erst raten. Wobei es fraglich ist, ob man für so einen kurzen Zeitraum wie einer Reha überhaupt Wohngeld bekommen kann.
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