Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Übergangsgeld (Zwischen-Übergangsgeld) zwischen medizinischen Reha und LTA

von Schwabe22.01.2026 | 17:59
183 Ansichten
3 Antworten
Liebe Expertinnen und Experten, liebe Forumsteilnehmer, ich habe eine Frage zum Zwischen-Übergangsgeld, die mir bis jetzt noch nicht eindeutig beantwortet werden konnte. Seit Sep 2023 bin ich im Krankengeld und zum 22.01.2025 ausgesteuert, ab dem 23.01.25 und bis zum 15.04.25 habe ich Resturlaub und Überstunden genommen, weil ich aus gesundheitlichen Gründen auf Rat vom Arzt gekündigt habe. Seit dem 16.04.25 und bis zum 20.05.26 bekomme ich ALG 1 und im Mai/Juni 2025 war ich in der medizinischen Reha, in der ich Übergangsgeld von der DRV bezogen habe, die ich im April 2024 beantragt hatte. In der medizinischen Reha wurde mir die Leistungsfähigkeit im letzten ausgeübten Beruf unter 3 Stunden und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über 6 Stunden bestätig und Leistungen zur Förderung am Arbeitsleben (LTA) sind zu empfehlen. Die Entlassung erfolgt arbeitsfähig mit aufgehobenem Leistungsvermögen für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Am 23.10.2025 wurde LTA dem Grunde nach bewilligt und am 16.01.2026 wurde die Eignungsabklärung und Arbeitserprobung bewilligt, die vom 15.06.26 bis 24.07.26 laufen soll. Der weitere Plan, den wir im Beratungsgespräch beschlossen haben, ist dass es auf eine Umschulung oder Weiterbildung geht, nur noch nicht 100% welche, ich habe 3-4 Möglichkeiten erörtert, die ich mir gut vorstellen könnte. Jetzt zu der genauen Frage. Da ich ab dem 20.05.26 ja kein ALG 1 mehr bekomme, muss ich in der Zwischenzeit ja irgendwie wirtschaftlich abgesichert werden und da stellt sich mir die Frage, ob ich in der Zeit vom 20.05.26 bis zur Beendigung der Eignungsabklärung und Arbeitserprobung oder dem Antritt der Umschulung Zwischen-Übergangsgeld beziehen kann. Oder was es für Möglichkeiten gibt??? Bis jetzt wurden mir von verschiedenen Personen nur schwammige Antworten gegeben, es wäre schön wenn mir hier jemand weiterhelfen kann und was genaueres dazu sagen kann.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.01.2026 | 08:13

Hallo Schwabe,

 

nach Ihren Schilderungen besteht ein Anspruch auf Zwischenübergangsgeld (§ 71 Absatz 1 SGB IX), weil nach Abschluss der Leistung zur medizinischen Rehabilitation weitere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind.  Die Voraussetzungen könnten lediglich dann nicht erfüllt sein, wenn der verzögerte Beginn der anschließenden Leistung zu Ihren Lasten geht. 


Das Zwischenübergangsgeld soll Versicherte wirtschaftlich absichern. Versorgungslücken können sich ergeben durch Arbeitsunfähigkeit bei nicht mehr bestehendem Krankengeldanspruch oder - bei bestehender Arbeitsfähigkeit - wenn eine zumutbare Beschäftigung im Zwischenzeitraum nicht vermittelt werden kann. Bescheinigt jedoch die Arbeitsverwaltung, dass in der Zeit bis zum Beginn der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eine zumutbare Beschäftigung nicht vermittelt werden kann, ist ein Anspruch auf Zwischenübergangsgeld  gegeben, sofern auch die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Sind nach einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation weitere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich und wird vor deren Beginn zunächst eine Abklärung der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung durchgeführt, so besteht zunächst bis zum Ende der Abklärung der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung ein Anspruch auf Zwischenübergangsgeld. Nur wenn auch noch zum Ende der Abklärung der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung das Erfordernis (weiterer) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben fortbesteht, ist Zwischenübergangsgeld auch bis zum Beginn dieser Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu zahlen. 

2 Antworten

Du meine Güteam 22.01.2026 | 22:06
Sicher nicht in diesem anonymen Forum, in dem niemand ihren speziellen Fall kennt.
BG ?am 23.01.2026 | 06:57
Sofern es kein Zwischen-Übergangsgeld geben sollte, bleibt Ihnen bei nachgewiesener Bedürftigkeit nur die Möglichkeit, Bürgergeld zu beantragen. Was sagt denn ihr Reha-Berater zu Ihrer Frage, denn haben Sie sicherlich schon gefragt ?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026