Hallo SG,
da der Vorschuss auf die Witwenrente auf das Konto überwiesen wurde, dass dem Postrentenservice gegenüber im Antrag angegeben wurde, ist die Rentenversicherung ihrer Leistungspflicht nachgekommen.
Die Fragen, ob sie entweder der Bank gegenüber ein Recht auf Herausgabe des Geldes, oder dem Bestattungsunternehmen gegenüber einen Anspruch auf Schadensersatz haben, sind privatrechtlicher und nicht rentenrechtlicher Natur und können daher hier nicht beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung