Hallo Erna,
eine pauschale Aussage kann hier nicht getroffen werden. Bei der Zustimmungserklärung nach § 127 Sozialgesetzbuch Viertes Buch kommt es unter anderem darauf an, ob Sie bisher schon der Versicherungspflicht als selbständig tätige Lehrerin nach § 2 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch unterlagen oder nicht. Wir bitten Sie daher, sich an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen zu wenden, um eine rechtssichere Auskunft in Ihrem persönlichen Fall zu bekommen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.