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Experten-Antwort

Übergangsvorschrift für Lehrkräfte

von Erna08.12.2025 | 17:31
134 Ansichten
3 Antworten
Muss ich als Lehrkraft wenn ich gem §127 meine Zustimmung gebe, die Beiträge für die Zeit vor dem 01.03.2025 als Selbständige nachzahlen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.12.2025 | 10:05

Hallo Erna,

 

eine pauschale Aussage kann hier nicht getroffen werden. Bei der Zustimmungserklärung nach § 127 Sozialgesetzbuch Viertes Buch kommt es unter anderem darauf an, ob Sie bisher schon der Versicherungspflicht als selbständig tätige Lehrerin nach § 2 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch unterlagen oder nicht. Wir bitten Sie daher, sich an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen zu wenden, um eine rechtssichere Auskunft in Ihrem persönlichen Fall zu bekommen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Was soll das?am 08.12.2025 | 17:56
Was ist denn heute nur mit den Selbständigen los? Hier bekommen Sie doch keine rechtssicheren Antworten. Wie wäre es denn, so etwas mit dem zuständigen Rententräger direkt zu klären?
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