Hallo Pauline,
neben einer Halbwaisenrente dürfen Sie (auch in einem Minijob) dazu verdienen, das wird nicht angerechnet.
Klären Sie aber bitte mit Ihrer Krankenkasse ab, ob Sie da etwas berücksichtigen müssten, wenn es nun nicht mehr Werkstudent ist.
Und mit dem R0615 können Sie die Überbrückungszeit oder auch eine erneute Zahlung beantragen.
Es dürfen aber zwischen den beiden Ausbildungsabschnitten maximal 4 Monate liegen, sonst wird die Zahlung unterbrochen.
Sobald Sie also wissen, wann das Prüfungsergebnis offiziell bekannt gegeben wird, sollten Sie Ihren Antrag absenden.
Sofern noch weitere Nachweise erforderlich sein sollten, teilt Ihnen dies Ihre zuständige DRV dann mit.
Hier noch mal alles etwas ausführlicher in der Broschüre:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-…