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Experten-Antwort

Übergangszeit zwischen Bachelor und Master - Halbwaisenrente

von Paul12.11.2025 | 23:37
339 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Moin zusammen, ich werde voraussichtlich am 4.05.2026 meine Bachelorarbeit abgeben und somit mit dem Bachelor durch sein. Der Master beginnt leider erst am 1.10.2026, daher die Frage ob für die Monate Juni, Juli ,August und September noch normal Halbwaisenrente gezahlt wird. Oder ob der Mai als erster Übergangsmonat gezählt wird. Entsprechend auch die Frage, ob für die 4 Monate (sofern die RV lückenlos zahlen sollte) die RV die Beiträge für die studentische Krankenversicherung übernimmt. Und wenn man schonmal dabei ist ;) Wie würde es aussehen wenn ich die BA am 4.04.2026 abgeben würde und der Master erst am 1.10.2026 beginnen würde. Würde man dann bis August die Halbwaisenrente bekommen und den September nicht oder würde für den gesamten Zeitraum nichts gezahlt werden. Vielen Dank Schonmal für eure Antworten und eure Zeit, VG Paul

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Paul,

 

Auch während der sogenannten Übergangszeiten zwischen einzelnen Ausbildungen, also beispielsweise der Zeit zwischen dem Bachelor und Master, kann eine Waisenrente gezahlt werden. Anspruch auf Waisenrente besteht, sofern diese Übergangszeit höchstens vier Kalendermonate andauert. Das heißt, das folgende Studium muss spätestens am ersten Tag des fünften auf die Beendigung des vorangegangenem Studium beginnen. Endete beispielsweise das Studium am 4. Mai muss das nächste Studium spätestens am 1. Oktober beginnen, um auch während dieser Übergangszeit die Waisenrente zu erhalten.

Dauert die Übergangszeit länger, fällt die Waisenrente weg und kann erst mit Beginn des neuen Studiums wieder beantragt werden.

 

Bei Fragen zu ihrer Krankenversicherung wenden sie sich bitte an ihre zuständige Krankenkasse.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam

 

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2 Antworten

hmam 13.11.2025 | 07:05
Die Abgabe der Bachelorarbeit beendet nicht Ihr Studium. Erst muss die ja noch geprüft werden und dann kommt doch noch der Termin für die Verteidigung, oder?
Deutsche Rentenversicherung
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