Hallo Paul,
Auch während der sogenannten Übergangszeiten zwischen einzelnen Ausbildungen, also beispielsweise der Zeit zwischen dem Bachelor und Master, kann eine Waisenrente gezahlt werden. Anspruch auf Waisenrente besteht, sofern diese Übergangszeit höchstens vier Kalendermonate andauert. Das heißt, das folgende Studium muss spätestens am ersten Tag des fünften auf die Beendigung des vorangegangenem Studium beginnen. Endete beispielsweise das Studium am 4. Mai muss das nächste Studium spätestens am 1. Oktober beginnen, um auch während dieser Übergangszeit die Waisenrente zu erhalten.
Dauert die Übergangszeit länger, fällt die Waisenrente weg und kann erst mit Beginn des neuen Studiums wieder beantragt werden.
Bei Fragen zu ihrer Krankenversicherung wenden sie sich bitte an ihre zuständige Krankenkasse.
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam