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Experten-Antwort

Überhanggeld Umschulung

von der Elektriker 28.01.2025 | 19:32
127 Ansichten
3 Antworten
Schönen guten Tag, ich habe eine abgeschlossene Ausbildung als Elektriker. Wegen einer Erkrankung arbeite ich seid 10 Jahre in einer WfbM. Und beziehe eine Rente auf Dauer Der Lohn ist da niedrig. Wie hoch ist das Übergangsgeld bei einer Umschulung? Dazu laß ich: Übergangsgeld nach Mindestmaßstäben: Wenn das Einkommen aus der WfbM sehr niedrig ist, gibt es in der Regel einen Mindestbetrag für das Übergangsgeld. Laut § 21 Abs. 2 SGB VI und § 66 SGB IX liegt dieser Mindestbetrag derzeit bei 65 Prozent der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (Sozialgesetzbuch Viertes Buch). Die Bezugsgröße variiert jährlich und liegt 2025 z. B. bei etwa 3.955 Euro im Monat (West), woraus sich ein Mindestübergangsgeld von etwa 2.570 Euro pro Monat ableiten lässt (ohne Kinder 68 %, mit Kindern 75 %). Ist das richtig? Oder ist das abhängig davon welche Ausbildung man hatte?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.01.2025 | 11:36

Hallo,

 

wir empfehlen Ihnen aufgrund Ihrer umfangreichen und wichtigen Beratungsanliegen einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren oder auch unser Servicetelefon unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0 anzurufen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

LTAam 28.01.2025 | 19:50
Fraglich ist doch eher, ob man in nach so langer Zeit überhaupt eine Umschulung gewähren wird. Sprechen Sie erst mal mit der Leitung der WfbM und machen Sie nicht den zweiten vor dem ersten Schritt.
Ergänzung am 28.01.2025 | 20:57
Ziel einer Umschulung ist, dass Sie wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten. Wollen Sie das wirklich? Die Rente wäre dann jedenfalls weg.
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