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Experten-Antwort

Berichte für EM-Antrag: Welche werden benötigt?

von Alissa20.03.2013 | 11:53
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12 Antworten

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Hallo, welche Berichte sollte man einem EM-Antrag beifügen? Den Reha-Entlassungsbericht wohl nicht, wenn die DRV der Kostenträger war, denn der wird wohl vorliegen, richtig? Ist ein Gutachten vom Sozialpsychiatrischen Dienst relevant, aufgrunddessen man in einem betreuten Wohnen ist? Was ist mit Klinikentlassungsberichten? Berichte von Ärzten fürs Versorgungsamt wg. Schwerbehinderung? Möchte ja keine Unterlagen kopieren und hinschicken, die nicht benötigt werden. Oder schickt man das vorab dem zugeteilten Gutachter oder bringt es zum Termin mit? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alissa,

bitte fügen Sie alle medizinisch relevanten Gutachten, mit Ausnahme des Entlassungsberichtes der medizinischen Rehabilitation, als Kopie bei.

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11 Antworten

...am 20.03.2013 | 11:59
Den Reha-Entlassungsbericht nicht ... aus den von Ihnen angeführten Gründen.
...am 20.03.2013 | 11:58
Alles mit dem Antrag hinschicken was da ist und spätere Berichte und Gutachten entweder nachsenden oder mit zum Gutachter nehmen. Je mahr Berichte vorliegen, desto besser.
Schadeam 20.03.2013 | 12:03
Würde vorschlagen Sie besprechen mit Ihren Ärzten was wichtig ist und nicht? Woher soll den ein Verwaltungsmensch das wissen? Algemein gesagt ist wichtig, was dazu beiträgt Ihre Erwerbsfähigkeit zu beurteilen. Sind Sie beispielsweise als 58 Jähriger plötzlich erblindet, reicht ein Bericht des Augenarztes, dass Sie nichts mehr sehen - ob Sie es zusätzlich vor 2 Jahren "am Herz hatten" und operiert wurden, wäre dann eher unwichtig....in anderen Fällen könnte der Bericht über die HerzOP entscheidend sein. :)
...am 20.03.2013 | 12:08
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Und falls die Rente abgelehnt wird, wird im Widerspruchsverfahren gepöbelt warum das Herzleiden nicht berücksicht worden ist. Alles angeben, da sollte dann auch alles bei der Entscheidung herangezogen werden. Obs benötigt wird ist dann die andere Frage, aber Ihnen kann niemand einen Strick draus drehen.
Jockelam 20.03.2013 | 13:10
Schicken Sie alle Berichte und Unterlagen der letzten zwei Jahre mit. Ältere Unterlagen interessieren in der Regel nicht.
Alissaam 21.03.2013 | 21:58
Was ist mit einer Stellungsnahme des Sozialpsychiatrischen Dienstes? Ist das auch von Interesse? Lebe in einer therapeutischen WG.
Jockelam 22.03.2013 | 06:57
Ja, den nehmen Sie bitte auch mit.
Remusam 22.03.2013 | 11:23
Ja , beilegen aif jeden Fall. Wird aber wohl nur geringe bis keine Verwendung im Verfahren finden wenn diese " Stellungnahme " nicht von einem FACHARZT für Psychiatrie verfasst und unterschrieben wurde. Achten Sie also unbedingt speziell darauf !!! Berichte von z.b. Diplom Psychologen , Sozialarbeiten etc. - die meist ja in diesne Einrichtungen tätig sind - finden keine Verwendung. Nur Arztberichte zählen wirklich was für den med. Dienst der DRV.
A. Merkelam 22.03.2013 | 15:15
Was ist mit einer Stellungsnahme des Sozialpsychiatrischen Dienstes? Ist das auch von Interesse? Lebe in einer therapeutischen WG.
Und den Bericht zur Lage der Nation sollten Sie auch beilegen.
Meine Stellungnahme zur Zypernkrise würde ich auch beilegen.
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